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Kann ein Arbeitgeber einem 2 Jahre Kündigungsverbot verpassen?

gefragt von mysunlog1980 am 26.10.2009 um 20:40 Uhr

Hallo,

ein Kollege hat eine Fortbildung beantragt auf Staatskosten. Dazu musste der Arbeitgeber aber bescheinigen das er diesen Mitarbeiter nur mit dieser neuen Qualifikation weiterbeschäftigen kann. Der Chef will das aber nur unterschreiben wenn der Arbeitnehemr im unterschreibt in den nächsten 2 Jahren nicht zu kündigen. Ist das erlaubt? Ist das rechtlich haltbar? Der Arbeitgeber bezahlt keinen Pfennig zur Fortbildung dazu.(was er eh noch nie getan hat)

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arbeitsrecht x 2.173 kündigungsschutz x 66

anonym
beantwortet von mitterer am 27. Oktober 2009 13:07
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Das ist sehr unüblich und wäre meiner Ansicht nach nicht rechtswirksam, auch wenn es beide unterschreiben.

Längere Kündigungsfristen sind i.A. nur dann rechtswirksam, wenn sie für beide Parteien gleichermaßen gelten - also, dass auch der AG 2 Jahre Frist erhält. Da der Arbeitgeber hier keinen eigenen Beitrag leistet (außer ggf. der Freistellung?), wäre das eine sehr einseitige Vereinbarung.

Durchaus üblich ist: Wenn der Arbeitgeber Dich für eine Fortbildung freistellt und/oder sie bezahlt, dann macht man einen Vertrag, in dem der Arbeitnehmer sich verpflichtet, die Kosten rückwirkend komplett oder teilweise zu erstatten, falls er innerhalb der nächsten 1-2 Jahre kündigt.


anonym
beantwortet von sanbrasil am 27. Oktober 2009 06:38
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Ich bezweifle ob so etwas rechtens ist, sogar wenn derjenige unterschreibt. Man kann bei einem Anwalt checken und gegenargumentieren/verhandeln: der Chef kann ja auch nicht 100% sagen, dass es der Firma in den nächsten 2 Jahren gut geht, dass die Leistung vom Mitarbeiter gleich bleibt, dass etwas dazwischen (z.B. Krankheit) passiert etc. UND: die Kosten der Weiterbildung werden von ihm nicht getragen! Falls so etwas Gültigkeit haben sollte, würde ich versuchen den Zeitraum auf z.B. 1 Jahr runter zu handeln.


mirixx
beantwortet von mirixx am 26. Oktober 2009 20:55
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Das kann schon sein, dass es geht, ist doch eigentlich auch im Sinne Deines Kollegen, denn warum sollte der Arbeitgeber unterschreiben, dass er ihn nur mit dieser Fortbildung beschäftigen kann, wenn er dann doch nicht mehr da bleibt. Außerdem gilt (hoffentlich) der Ausschluss der Kündigung nur beidseitig, müsste dann eigentlich heißen, dass auch Dein Kollege seinen Arbeitsplatz 2 Jahre sicher hat. Würde ich mal prüfen. Wenn der Staat diese Unterschrift verlangt, geht der Staat sowieso davon aus, dass die Fortbildung genau zu dem Zweck der Weiterbeschäftigung in diesem Betrieb durchgeführt wird. Würde er woanders eine Arbeit finden, würde er die Fortbildung wohl gar nicht bekommen.


anonym
beantwortet von Blacky1985 am 26. Oktober 2009 20:46
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Verlangen kann der Arbeitgeber viel wenn der Tag lang ist. Der Vertrag kommt jedoch nur wirksam zustande, wenn ihn beide unterschreiben.

Prinzipiell ist es schon möglich nur sollte sich der Arbeitnehmer doch nur für einen anderen Berufszweig entscheiden bzw. kommt es zu erheblichen Problemen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und tritt der Arbeitnehmer in ein neues Arbeitsverhältnis ein obwohl er an seinen Arbeitgeber noch gehalten ist, so kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Schadensersatz in nicht unerheblicher Höhe verlangen.


TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 26. Oktober 2009 20:42
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Jepp, geht. Ist bei befristeten Verträgen auch die natürliche Rechtsfolge.

Kommentar von mysunlog1980 am 26. Oktober 2009 20:50

auch wenn das nru einseitig gilt? SPrich der Arbeitgeber jederzeit kündigen kann?


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 26. Oktober 2009 20:41
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Erlaubt, jeder Arbeitsgeber hebelt sich die Verträge so aus, wie er sie haben will. Sollte man sich genau überlegen und bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen, bevor man so einen Vertrag unterschreibt.


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