Am 15 März 2006 sind wir aus einer Wohnung ausgezogen (Mietvertrag ging noch bis 30.03). Im Februar diesen Jahres haben wir die Nebekostenabrechnung erhalten. Wir sind mittlerweile wieder umgezogen und der alte Vermieter hatte die neue Adresse noch nicht, hat sie aber durch Zufall herausgefunden). Jetzt steht in der NK das wir noch 395 EUR nachzahlen muss obwohl ich schon für den o. angegebenen Zeitraum 510 Euro NK gezahlt habe. das wären 895 EUR NK für 3 Monate!!!! obwohl wir effektiv nur 7 Wochen in diesem Zeitraum in der Wohnung gewohnt haben. Wir hatte über einen Jahreszeitraum eigentlich nie Nachzahlungen. Haltet Ihr das ganze für realistisch? Danke f&uum
für 2006??? Wir haben jetzt 2008!
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum vorlegen. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig.
Würde sagen, dass die Nachzahlung unwirksam ist!
Der Vermieter kann nach Ablauf von 12 Monaten keine Nachforderung mehr stellen.
zu hoch wäre meiner Meinung die Nachzahlung auf jeden Fall!!
Das kann normalerweise nicht sein. Da die Angelegenheit sehr schwierig zu beurteilen ist, wende dich bitte an den Mieterbund.
da keiner hier deine verbrauchszahlen im einzelnen kennt, wird es gut sein, wenn du dich mit der abrechnung an einen mieterverein wendest.
die leute dort können die posten genau nachvollziehen und dich dann eingehend beraten.

irgendwie scheint der Kollege Vermieter nicht mit Adam Ries in guter Freundschaft gelegen zu haben..
ich würde mir detaillierte Aufschlüsselung zukommen lassen, denn das Recht hast du und dann vergleichen , wo diese m. E. utopischen Werte herkommen
Wende dich mit den dazugehörigen Unterlagen an den Mieterbund. Das ist unwahrscheinlich.

..eigentlich kaum... das ist ja unerhört viel.....

Was ist eine 2,5 kopfige Familie und 1,5 Personen? Meines erachtens sind 895 Euro für 2 - 3 Personen für sieben wochen unrealistisch esd sei denn ihr hättet immer 40 Grad in der Wohnung.
hier noch kurz eine Anmerkung. Mit 1,5 bzw. 2,5 Personen meine ich unseren kleinen sohn der damals 10 Monate alt war.
Absolut korrekt! Da hat Dein ehemaliger Vermieter Pech und Du Glück! Zumal diese Nachzahlung sowieso utopisch zu sein scheint!