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Kann ein 13jähriger strafrechtlich verfolgt werden wegen Diebstahls?

gefragt von JogendJogend am 22.09.2007 um 19:28 Uhr

Mein Enkel wurde beim Klauen erwischt. Er ist noch keine 14. Mit welchen Konsequenzen muss er rechnen? Gruss, Johannes


Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 22. September 2007 19:36
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Die Strafmündigkeit beginnt mit der Vollendung des 14. Lebensjahres.

Dein Enkel kann also nicht strafrechtlich verfolgt werden. Theoretisch könnte das Jugendamt bei den Eltern vorstellig werden; ich halte das aber für unwahrscheinlich.

Die Konsequenzen, mit denen Dein Enkel zu rechnen hat, bestehen hoffentlich in geeigneten Erziehungsmaßnahmen seiner Eltern.

Kommentar von Simple_avatar4smallJogend am 22. September 2007 19:45

Danke sehr, WolfRichter! Die geeigneten Erziehungsmassnahmen werden auf jeden Fall ergriffen denke ich.


minister
beantwortet von minister am 22. September 2007 19:34
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Grundsätzlich ist er erst mit 14 strafmündig. Es gibt aber jugendamtliche Maßnahmen, die bei Kindern, die schwerwiegende Taten begangen haben, ergriffen werden können (sozialpädagogische Betreuung bis zum geschlossenen Heim in manchen Bundesländern). Des weiteren wird er vermutlich Hausverbot erhalten, wo er die Tat begangen hat, dies gilt auch für sämtliche Filialen.

Kommentar von Simple_avatar4smallJogend am 22. September 2007 19:44

Vielen Dank für die prompte Antwort!! Dann bin ich ja erleichtert!


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 22. September 2007 19:38
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Mit 13 Jahren ist man noch strafunmündig. Es wird nicht viel passieren. Er wird polizeilich erfasst und den Eltern überstellt.

Kommentar von Simple_avatar4smallJogend am 22. September 2007 19:45

Danke sehr für die schnelle Antwort!




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