Mein Enkel wurde beim Klauen erwischt. Er ist noch keine 14. Mit welchen Konsequenzen muss er rechnen? Gruss, Johannes

Die Strafmündigkeit beginnt mit der Vollendung des 14. Lebensjahres.
Dein Enkel kann also nicht strafrechtlich verfolgt werden. Theoretisch könnte das Jugendamt bei den Eltern vorstellig werden; ich halte das aber für unwahrscheinlich.
Die Konsequenzen, mit denen Dein Enkel zu rechnen hat, bestehen hoffentlich in geeigneten Erziehungsmaßnahmen seiner Eltern.

Grundsätzlich ist er erst mit 14 strafmündig. Es gibt aber jugendamtliche Maßnahmen, die bei Kindern, die schwerwiegende Taten begangen haben, ergriffen werden können (sozialpädagogische Betreuung bis zum geschlossenen Heim in manchen Bundesländern). Des weiteren wird er vermutlich Hausverbot erhalten, wo er die Tat begangen hat, dies gilt auch für sämtliche Filialen.
Vielen Dank für die prompte Antwort!! Dann bin ich ja erleichtert!

Mit 13 Jahren ist man noch strafunmündig. Es wird nicht viel passieren. Er wird polizeilich erfasst und den Eltern überstellt.
Danke sehr für die schnelle Antwort!
Danke sehr, WolfRichter! Die geeigneten Erziehungsmassnahmen werden auf jeden Fall ergriffen denke ich.