bueffel25 am 04.06.2008 um 23:36 Uhr
1985 vererbte mir mein Großvater sein Haus in seinem Testament. 1991 starb er. 1993 war ich mit 18 nicht reif genug für die Selbständigkeit. Mein Vater zwang mich, gegen meinen Willen ein Stück Papier zu unterschreiben, las es mir nicht korrekt vor, hätte er aber tun müssen weil ich blind bin. 1996 kam heraus, daß er mich aus dem Grundbuch löschen und die Erbschaft für sich haben wollte. Kann ich heute noch dagegen vorgehen? Großmutter war als Vorerbin eingesetzt.

Frag bitte einen Anwalt für Erbrecht. Sich diebezüglich auf Antworten anonymer Forenuser zu verlassen, halte ich für ziemlich leichtsinnig.
Eine Löschung im Grundbuch ist nur über einen Notar möglich. Ist denn die Unterschrift damals bei einem Notar erfolgt ? Ansonsten lieber direkt einen bzw. den damalig beurkundeten Notar fragen.
bueffel25 am 5. Juni 2008 00:38 Ja es war ein Notar dabei. Aber auch er erklärte mir nicht worum es ging. Er war damals auch ein Freund meines Vaters. Da ließ sich sowas regeln. Klingt ausgedacht. Ist es aber nicht.
Na da hat man Dir aber ganz schön was untergejubelt. Schätze da wirst Du nicht gegenan kommen. Wenn die Grundbuchänderung von Vater und Notar bezeugt und beurkundet ist, wird Deine Aussage gegen 2 Aussagen und einer notariellen Beurkundung stehen. Gibts keinen friedlichen, innerfamiliären Weg? Ich sehe Dein Bestrebungen ziemlich pessimistisch. Lebt Deine Großmutter noch? Dann wäre die dann doch vor Dir Erbin und kann es dann (abgesehen vom Pflichtteil deines Vaters) an Dich weitergeben?

Ich würde auch einen Anwalt anrufen und ihm die Situation schildern.
kathis1989 am 4. Juni 2008 23:50 Haste jetzt ein guten Tipp gefunden für das "Wundermittel" für deine Partnerin??
bueffel25 am 5. Juni 2008 00:41 grins. Natürlich nicht. Aber ist auch ok. Diese Parnerin gibts nicht. Und ich freue mich dennoch immer auf Antworten. Auch wenn die Fragen manchmal komisch sein mögen. Aber wer macht das nicht?
kathis1989 am 5. Juni 2008 00:51 schon, schon
Kann mich nur anschließen.Gehe zum Gericht- dort kanst du vielleicht auch einen Beratungsschein beantragen, dann hast du nicht mal Kosten. Liest die Antworten jetzt jemand vor? - sorry der Nachfrage
bitmap am 4. Juni 2008 23:56 ''Liest die Antworten jetzt jemand vor? - sorry der Nachfrage''
Da gibts Programme für, die Texte umwandeln. Sowas http://www.webspeech.de/index1.php z.B.
bueffel25 am 5. Juni 2008 00:44 Hallo BridgedJones66! Ich habe einen normalen PC mit normaler Tastatur. Aber ein sog. Screenreader übersetzt alles auf dem Bildschirm Befindliche in Sprache. Und es formatiert Bildschirme, wenn nötig, so um, daß ich sie besser bearbeiten und erschließen kann. Näheres können wir ja im Forum diskutieren.
DH
Nun, ich wollte mich nicht allein auf eine Community verlassen. Aber hier kann gefragt und geantwortet werden. Und hier sind ja auch Leute aus verschiedensten Berufen. Sich eine Meinung einzuholen, dafür sind wir hier doch genau richtig. :-)
Klar kann man sich Meinungen einholen. Nur nützt dir ne Meinung im rechtlichen Bereich nichts. Da gehts um Fakten ... und für dich in dem Fall wohl auch um einige Euro. Und Rechtsberatung ist nur einem bestimmten Personenkreis gestattet. Siehe Rechtsberatungsgesetz.