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Kann die Schule meine Söhne ablehnen??

gefragt von stepamachristepamachri am 21.08.2008 um 7:48 Uhr

Meine beiden Jungs, 5. und 7. Klasse, gehen auf eine Gesamtschule. Nun sind wir vor 4 Wochen etwa 4 km weiter weg gezogen von unserem bisherigen Wohnort. ( Extra damit die Schule nicht gewechselt werden muss))Was wir leider nicht bedacht haben ist, das sogar ein Landkreiswechsel stattgefunden hat. Bisher hat mein Sohn immer eine Fahrkarte für den Bus bekommen, doch nun wurde sie ihm abgenommen eben wegen des Kreiswechsels.Ein Fahrkarte selbst kaufen würde für uns heißen, -,720 € und das mal 2. Die Schule hier im Kreis sagt das sie keine Quereinsteiger nimmt. Es herscht doch schulpflicht, darf diese dann für uns 1440€ kosten?? zZ fahren wir sie selbst doch auf dauer geht das nicht .

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Schule x 22.824 Schulpflicht x 93 Busfahrkarte x 7

anonym
beantwortet von SeaSide am 21. August 2008 07:54
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Du vermischst zwei Probleme: a) Wahl der Schule, b) Transportkosten. Zu a): für Gesamtschulen gibt es in der Regel keine Schulbezirkseinteilung. Einige Länder haben aber für den Grundschulbereich Schulbezirke. Dann kann man seine Kinder nur in begründeten Ausnahmefällen in einem anderen Schulbezirk zur Schule schicken. Zu b): Die Schülerbeförderungskosten übernehmen die Schulträger (Landkreise) nur für Schüler ihrer Schulen, es sei denn, daß es ein Abkommen zwischen den Schulträgern gibt. - Entschuldige, aber über so eine wichtige Frage macht man sich doch VORHER schlau.


anonym
beantwortet von newcomer am 21. August 2008 07:51
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wende dich an die Landräte beider Landkreise und erkläre ihnen, warum ihr umgezogen seid. Vielleicht machen die eine Ausnahme


anonym
beantwortet von Michael1967 am 21. August 2008 07:51
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Wendet Euch unbedingt an das Schulamt, so etwas ist unzumutbar! Die neue Schule ist doch eine öffentliche und keine private Schule?


schildi
beantwortet von schildi am 21. August 2008 07:54
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So was gibt es wir hatten hier auch mal so einen Fall. Viel Glück, lass Dich nicht unterkriegen


anonym
beantwortet von oldpaed am 22. August 2008 08:35
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Keine Schule m u s s Schül. aufnehmen, wenn die Kapazitäten ausgeschöpft sind. Das gilt grundsätzlich für alle Schulformen. Die ablehnende Schule ist jedoch verpflichtet, für d. Schül. eine andere Schule zu suchen bzw. anzubieten. Im Übrigen ist der Antwort von SeaSide zuzustimmen.

Kommentar von oldpaed am 22. August 2008 10:16

Ich denke, dass für mich der Zeitpunkt gekommen ist, Abschied zu nehmen. Ich wünsche der Community weiterhin gute Fragen und Antworten und ein höheres Niveau. Alles Gute. oldpaed


minister
beantwortet von minister am 21. August 2008 09:20
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Die Schule in ihrem neuen Landkreis muss ihre Kinder aufnehmen.

Nach Rechtslage müssen ihre Kinder diese Schule besuchen. Ausnahmen sind manchmal möglich, hängen aber stark vom guten Willen der Verantwortlichen ab. Und der ist nicht einklagbar.

Für diese Schule würden dann auch die Fahrtkosten übernommen.


anonym
beantwortet von newcomer am 21. August 2008 07:51
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wende dich an die Landräte beider Landkreise und erkläre ihnen, warum ihr umgezogen seid. Vielleicht machen die eine Ausnahme


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