Die Große hat am Freitag regulär Schule, der Kleine hat frei, weil sie am Samstag anwesenheitspflichtiges Schulfest hatten. Das Ganze wirft natürlich Betreungslücken auf. Kann der Rektor jeder Schule frei über solche Ferienregelungen entscheiden?
zwei mal im jahr ist das wohl ermessensfrage des jeweiligen direktors.

Scheint fast so. Ich bin kein Lehrer, aber ich habe mitbekommen, dass Schüler der einen Grundschule frei haben und Schüler einer anderen Grundschule Unterricht haben.

Wenn es in Deinem Bundesland noch solche "Brückentage" gibt, dann ja. - Hier in Bayern wurden sie für dieses Schuljahr abgeschafft, d.h. auch ein Schulfest zieht keinen freien Tag nach sich. Vorher war es so, dass jede Schule einen oder zwei (da bin ich mir nicht sicher) Tage zur freien Verfügung hatte: die wurden eigentlich immer an einen Donnerstag-Feiertag drangehängt, meistens wars Christi Himmelfahrt.

Bei uns in NRW gibts die beweglichen Ferientag noch.Ich weiß nicht genau wieviele im Schuljahr,aber unsere Kinder haben Rosenmontag u.Veilchendienstag frei, dann am 30.4 und am kommenden FReitag.Diese beweglichen Ferientage können die Schulen so einsetzen wie sie wollen,daher kann es passieren, wenn man wie wir 3 Kinder an drei verschiedenen Schulen hat, das 1 zur Schule muß.

In Bayern gibt es keine Brückentage in Schulen mehr. Wir und 3 andere Klassen sind die einzigen, die am Freitag Schule haben, weil wir an einem Samstag beim Tag der fofenen Tür gefehlt haben. Sozusagen eine "AlibiKlasse". DAss zumindest ein paar da sind.....so unser Direktor...
In NRW entscheidet über die disponablen ("beweglichen") Ferientage die Schulkonferenz (§ 65 Abs. 2 Nr.4), in der Eltern, Schüler und Lehrer vertreten sind. Die beweglichen Ferientage sind nicht in jedem Fall Brückentage, zumal z. B. die Feiertage Christi Himmelfahrt und Fronleichnam am Ende des 2. Schulhalbjahres liegen. Die beweglichen Ferientage können daher auch wie in diesem Jahr z. B. am 30.04. (Montag) liegen, am Dienstag war Erster Mai. Der Rosenmontag gehört zu ihnen. Es ist theoretisch auch möglich, alle Tage in die Zeit nach Pfingsten zu legen; dann hätte man mit dem Pfingstdienstag eine Woche "Pfingstferien".
Bei uns in Schleswig-Holstein haben wir jetzt noch 3 bewegliche Ferientage (letztes Jahr waren es noch fünf), die jede Schule für sich festlegen kann. An unserer Schule werden die Termine gemeinsam mit der Elternvertretung festgelegt, sodass wir auch die Möglichkeit haben sinnvolle Vorschläge zu machen.
Bei uns in Sachsen-Anhalt gibt es auch die beweglichen Ferientage, von denen man konkret etwa 4 Wochen vorher erfährt und die jede Schule selber festlegen darf.
Ja, ja die beweglichen Ferientage ....
Verstehe allerdings die Aufregung nicht ganz.
Haben eher unfreiwillig einen Teil der Kinder in einer internationalen (islamisch orientierten) Schule und die übrigen an einer dt. (christl. orientierten): gemeinsame Ferien v.a. im Sommer, ansonsten wie auch bzgl. so manchem liebgewonnenen Feiertag oft FEHLANZEIGE, irgendeiner muss fast immer ran ....
Zugegeben keineswegs erstrebenswert, aber vielleicht doch auch eine Frage der Organisation. Ferienpläne gibt es schließlich nicht erst zum Schuljahresende oder?
Das ist in den Bundesländern unterschiedlich. Jede Schule hat drei bewegliche Ferientage mit denen sie nach Belieben verfahren kann. Bei uns in Brandenburg wurden zwei dieser Feiertage für dieses Schuljahr gleich vom Ministerium festgelegt, vor dem 3. 10. und nach Herrentag. Wehren kann man sich dagegen nicht. Im übrigen machen das auch Kitas so, nicht nur Schulen.
Das ist doch keine Ferienreglung ! Das waren bestimmt Projekte und wenn das mit dem Schulträger so abgesprochen war dann geht das ...na klar !
Nein, er hat es aber nit hoher Sicherheit vom zuständigen Kultusministerium absegnen lassen ...