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Kann die Schule am Brücken-Freitag einfach dichtmachen?

gefragt von bernadette am 16.05.2007 um 20:50 Uhr

Die Große hat am Freitag regulär Schule, der Kleine hat frei, weil sie am Samstag anwesenheitspflichtiges Schulfest hatten. Das Ganze wirft natürlich Betreungslücken auf. Kann der Rektor jeder Schule frei über solche Ferienregelungen entscheiden?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. Mai 2007 21:02
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zwei mal im jahr ist das wohl ermessensfrage des jeweiligen direktors.


critter
beantwortet von critter am 16. Mai 2007 20:59
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Scheint fast so. Ich bin kein Lehrer, aber ich habe mitbekommen, dass Schüler der einen Grundschule frei haben und Schüler einer anderen Grundschule Unterricht haben.


soust
beantwortet von soust am 16. Mai 2007 21:04
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Wenn es in Deinem Bundesland noch solche "Brückentage" gibt, dann ja. - Hier in Bayern wurden sie für dieses Schuljahr abgeschafft, d.h. auch ein Schulfest zieht keinen freien Tag nach sich. Vorher war es so, dass jede Schule einen oder zwei (da bin ich mir nicht sicher) Tage zur freien Verfügung hatte: die wurden eigentlich immer an einen Donnerstag-Feiertag drangehängt, meistens wars Christi Himmelfahrt.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 16. Mai 2007 22:19
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Bei uns in NRW gibts die beweglichen Ferientag noch.Ich weiß nicht genau wieviele im Schuljahr,aber unsere Kinder haben Rosenmontag u.Veilchendienstag frei, dann am 30.4 und am kommenden FReitag.Diese beweglichen Ferientage können die Schulen so einsetzen wie sie wollen,daher kann es passieren, wenn man wie wir 3 Kinder an drei verschiedenen Schulen hat, das 1 zur Schule muß.


Nusss
beantwortet von Nusss am 16. Mai 2007 22:11
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In Bayern gibt es keine Brückentage in Schulen mehr. Wir und 3 andere Klassen sind die einzigen, die am Freitag Schule haben, weil wir an einem Samstag beim Tag der fofenen Tür gefehlt haben. Sozusagen eine "AlibiKlasse". DAss zumindest ein paar da sind.....so unser Direktor...


anonym
beantwortet von oldpaed am 16. Mai 2007 22:20
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In NRW entscheidet über die disponablen ("beweglichen") Ferientage die Schulkonferenz (§ 65 Abs. 2 Nr.4), in der Eltern, Schüler und Lehrer vertreten sind. Die beweglichen Ferientage sind nicht in jedem Fall Brückentage, zumal z. B. die Feiertage Christi Himmelfahrt und Fronleichnam am Ende des 2. Schulhalbjahres liegen. Die beweglichen Ferientage können daher auch wie in diesem Jahr z. B. am 30.04. (Montag) liegen, am Dienstag war Erster Mai. Der Rosenmontag gehört zu ihnen. Es ist theoretisch auch möglich, alle Tage in die Zeit nach Pfingsten zu legen; dann hätte man mit dem Pfingstdienstag eine Woche "Pfingstferien".

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 16. Mai 2007 23:15

29.5(Dienstag nach Pfingsten) ist ganz offiziell ein Ferientag.Hab grad in meinem Ferienkalender nachgeschaut.

Kommentar von oldpaed am 17. Mai 2007 09:44

Total richtig. "Beweglich" wären nur Mittwoch, Donnerstag und Freitag.


anonym
beantwortet von smatzen am 16. Mai 2007 22:41
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Bei uns in Schleswig-Holstein haben wir jetzt noch 3 bewegliche Ferientage (letztes Jahr waren es noch fünf), die jede Schule für sich festlegen kann. An unserer Schule werden die Termine gemeinsam mit der Elternvertretung festgelegt, sodass wir auch die Möglichkeit haben sinnvolle Vorschläge zu machen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 17. Mai 2007 23:05
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Bei uns in Sachsen-Anhalt gibt es auch die beweglichen Ferientage, von denen man konkret etwa 4 Wochen vorher erfährt und die jede Schule selber festlegen darf.


anonym
beantwortet von Braendleclan am 17. Mai 2007 12:11
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Ja, ja die beweglichen Ferientage ....

Verstehe allerdings die Aufregung nicht ganz.

Haben eher unfreiwillig einen Teil der Kinder in einer internationalen (islamisch orientierten) Schule und die übrigen an einer dt. (christl. orientierten): gemeinsame Ferien v.a. im Sommer, ansonsten wie auch bzgl. so manchem liebgewonnenen Feiertag oft FEHLANZEIGE, irgendeiner muss fast immer ran ....

Zugegeben keineswegs erstrebenswert, aber vielleicht doch auch eine Frage der Organisation. Ferienpläne gibt es schließlich nicht erst zum Schuljahresende oder?


anonym
beantwortet von oprch am 17. Mai 2007 13:11
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Das ist in den Bundesländern unterschiedlich. Jede Schule hat drei bewegliche Ferientage mit denen sie nach Belieben verfahren kann. Bei uns in Brandenburg wurden zwei dieser Feiertage für dieses Schuljahr gleich vom Ministerium festgelegt, vor dem 3. 10. und nach Herrentag. Wehren kann man sich dagegen nicht. Im übrigen machen das auch Kitas so, nicht nur Schulen.


anonym
beantwortet von Tofte58 am 5. April 2008 09:35
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Das ist doch keine Ferienreglung ! Das waren bestimmt Projekte und wenn das mit dem Schulträger so abgesprochen war dann geht das ...na klar !


anonym
beantwortet von Tofte58 am 21. September 2008 12:25
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Nein, er hat es aber nit hoher Sicherheit vom zuständigen Kultusministerium absegnen lassen ...


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