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Kann die Polizei helfen, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht?

gefragt von klaus123 am 09.05.2007 um 7:46 Uhr

Meine Schwiegermutter hat ihrem Mieter gekündigt, da dieser seit 3 Monate die Miete nicht mehr gezahlt hat. Der Mieter ist bisher aber nicht freiwillig ausgezogen. Wir haben jetzt gedacht, ob die Polizei die Wohnung räumen kann, denn er zahlt ja weiter nicht und es entsteht ein Verlust an Einnahmen für meine Schwiegermutter.


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anonym
beantwortet von susanne4321 am 9. Mai 2007 07:58
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Ganz eindeutig nein. Die Schwiegermutter muss zunächst vor dem Amtsgericht -wie oben erwähnt- eine Räumunsklage einlegen. Außerdem kann ich nur empfehlen, zugleich auch eine Zahlungsklage wegen der ausstehenden Mieteinnahmen einzulegen, selbst wenn der Mieter zur Zeit nicht in der Lage sein sollte, die Miete zu zahlen, könnte sich dies ja aber noch ändern. Mit dem Zahlungsurteil hat die Schwiegermutter einen Titel in der Hand, mit dem sie 30 Jahre lang versuchen kann, über den Gerichtsvollzieher die ausstehenden Mieten einzutreiben. Die Räumunsklage kann sich bis zu einem Jahr hinziehen und sollte der Mieter dann noch eine Berufung einlegen, dann kann es noch länger dauern, bis die Räumung stattfinden kann. Ich würde also schnellstens -am besten mit Hilfe eines Anwalts- die Räumunsklage einreichen.


elkera
beantwortet von elkera am 9. Mai 2007 07:49
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Die Polizei kann ohne Räumungsklage leider nichts machen. Man muß erst eine Räumungsklage in die Wege leiten. Am besten über einen Anwalt.

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 9. Mai 2007 20:29

die Polizei wird auch mit einer Räumungsklage nichts unternehmen, denn hierfür ist der Gerichtsvollzieher zuständig; es dauert also etwas, und .. die Kosten sind natürlich auch erst einmal vorzustrecken; und hinterher hebt der Schuldner seien Finger und die Kosten bleiben bei Euch hängen .. so ist es halt hier in unserem Staat,: Erst wird man von allen möglichen Ärsc.. abgezockt, dann muss man zusehen, sein Recht zu bekommen, darf dafür viel Geld blechen, und hinterher steht man im Regen .. Hallo UlfDunkel, ich hab mir mit der Rechtschreibung richtig Mühe gegeben, doch die Funktastatur verschluckt ab und an einen Buchstaben, SORRY


anonym
beantwortet von Kaktuspink am 9. Mai 2007 15:28
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Nein das geht nicht.Ihre Schwiegermutter ist vermutlih einem Mietnomaden aufgesessen.Räumungsklage dauert ewig und auf einmal ist der Mieter spurlos in eine andere Wohnung verschwunden.Dort fängt der Zirkus von neuem an.

Kommentar von Ingeruhn am 4. Oktober 2008 00:08

Räumungsklage dauert nicht ewig, wenn man dies nicht duldet. Man muss halt bei Gericht um einen zeitnahen Termin bitten. Selbstverständlich sollte man die Räumungsklage sofort nach der fristlosen Kündigung einreichen. Wenn man ewig mit dem Einreichen der Räumungsklage wartet, dann geschieht auch nichts.


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