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kann die polizei das... (wenn sie denn möchte)?

gefragt von larist am 10.11.2008 um 13:21 Uhr

ich habe eine sehr lange zeit droh-emails von einer person bekommen. ich hatte einen klaren verdacht auf eine person. der fall war sehr ernst und die polizei riet mir dazu,die person anzuzeigen, jedoch OHNE richtigen beweis! ! ich wollte mithilfe der polizei herausfinden,von welchem pc diese mails kommen. die ip-nummer muss ja herausfindbar sein! die polizisten,die mich betreuten, forschten allerdings kurz im internet rum,machten sich nicht gerade viel mühe,meiner meinung nach. all das hätte ich zuhause auch machen können,dachte ich mir. und das wars auch!

ich hätte mit so einer inkompetenz und dem nicht wissen oder wollen,wie man jemandem helfen kann, nicht gerechnet! an wen sonst kann man sich bei solch einer sache wenden! dachte die polizei wäre da die stelle, die bei ernsten angelegenheiten suchen kann,um welche person, die anderen schaden antut, es sich handelt! (aber hauptsache ist ja sie können den illegal-downloadern allen auf die spur kommen)

bin echt verärgert.


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BonniedieZweite
beantwortet von BonniedieZweite am 10. November 2008 13:24
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du meinst mit Sicherheit "normale" Streifenbeamte, die mal kurz geforscht haben. Es gibt spezielle Einheiten, die sich nur mit solchen Straftaten befassen (alles was mit dem Internet zu tun hat) und an die wird deine Anzeige weitergeleitet. Die sind besser ausgebildet und ausgerüstet als die anderen Beamten.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 10. November 2008 13:27
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Leider ist es häufig so, dass intensivere Nachforschungen erst gemacht werden, wenn wirklich Schäden verursacht wurden. Drohschreiben sind zwar übel, aber für den Staat noch keinen Grund ernsthaft einzugreifen.


Lurchie
beantwortet von Lurchie am 10. November 2008 13:29
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Die Polizei ist nicht "Allwissend", kann und sollte sie ja auch nicht sein. Nur weil sich jemand mit Frisuren und Haareschneiden auskennt, muss er ja auch nicht gleich ein Chemiker sein, der die neueste perfekte Haarpflegeformel entwickelt.

Um herauszufinden wer hinter einer IP-Adresse steckt, ist in den meisten Fällen ein Zugriff auf die internen und geschützten (Datenschutz!) Daten der Internetprovider notwendig. Hierfür ist meist ein richterlicher Beschluss nötig. Zumindest aber sollte sich die Staatsanwaltschaft damit befassen und eine entsprechende Prüfung einleiten, wenn es tatsächlich Droh-E-Mails sind und eine Anzeige von Dir vorliegt.

Frag doch mal beim BKA in Wiesbaden nach, wie Du da am besten vorgehen solltest. Die können Dir da bestimmt weiterhelfen!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 10. November 2008 13:24
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Ja sie kann.


Tremor
beantwortet von Tremor am 10. November 2008 13:25
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normalerweise wird die ip durch eine anfrage bei dem entsprechenden provider (durch die polizei) ermittelt. völlig problemlos. vielleicht solltest du dir mal einen guten anwalt besorgen

Kommentar von larist am 10. November 2008 13:26

das kostet geld...

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 10. November 2008 13:29

rechtschutz versichert?

Kommentar von Janni1979 am 10. November 2008 13:33

Die IP sollte doch bekannt sein...Hier geht es doch um E-mails und da steht doch die IP meist im Header.

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 10. November 2008 13:45

was nützt dir die ip? die ip sagt aber nichts über den user, den namen erfährst du nur über eine anfrage der polizei bei dem entsprechenden provider


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 10. November 2008 13:28
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Was die Polizeibeamten genau gemacht haben, kann man aus der Entfernung schlecht beurteilen.

Mehr als Deine Anzeige aufnehmen und an ein Fachkommissariat weiterleiten können Sie auf der Station/Revier jedenfall nicht tun.

Ebenfalls weiß ich nicht was in den von dir erwähnten E-Mails gestanden hat. Auch dies macht bzgl. der Strafverfolgung einen großen Unterschied.

Es gibt auf jeden Fall Fachkommissariate bei der Polizei (beim zuständigen LKA) die sich mit solchen Straftaten beschäftigen und die ggf. auch herausfinden können von welchem Computer aus die E-Mails abgeschickt wurden (was jedoch nicht beweist, wer sie von dort abgeschickt hat). Am besten wendest Du Dich direkt dorthin, wenn es Dir so wichtig ist.

Mit "illegalen Downloadern" beschäftigt sich die Polizei im übrigen so gut wie gar nicht.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 10. November 2008 13:24
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Ich nehme an, dass sie Deine Anzeige aufgenommen haben. Auf die weiteren Ermittlungen hast Du keinen Einfluss. Mit viel Glück können sie etwas nachweisen, aber wenn Du Pech hast, wird das Verfahren eingestellt. Diese Info bekommst Du dann ein paar Monate später.


thebrain
beantwortet von thebrain am 10. November 2008 13:25
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dann ist es das beste du druckst die mail aus und schickst sie als anzeige gegen unbekannt direkt an die staatsanwaltschaft, diese wiederrum kann die polizei beauftragen beim provider anzufragen wem die e-mailadresse gehört.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 10. November 2008 13:30

Die Provideranfrage wird nicht durch die Polizei gemacht, das macht die Staatsanwaltschaft selbst. Mittlerweile allerdings nur noch auf Anordnung eines Richters (Ausnahme: Gefahr in Verzug). Damit eine solche Anfrage gemacht wird, muss es sich um bestimmte Verbrechen handeln. Fraglich ob das in diesem Fall vorliegt.

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 10. November 2008 15:36

das kommt auf den fall an. der richter erlässt den beschluss dafür ja. meistens gehts dann über die polizei zum provider oder direkt. aber du hast schon recht. war recht schwammig von mir formuliert sorry hierfür.


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