BibEngels am 10.11.2008 um 14:16 Uhr
Mal ein komischer Gedankengang:
Nach katholischen Kirchenrecht ist es durchaus möglich, selbst nach dem Tod einen Menschen zu exkommunieren- Beispielweise wurde ein Papst lange nach seinem Tod exkommuniert.
Warum exkommuniert die RKK dann A.H. (den ehemaligen Reichsführer, dessen Namen man hier nicht nennen darf...) eigentlich nicht, wo er doch katholisch getauft war? Oder hat sie hierfür keine "rechtliche" Grundlage? Kennst sich vielleicht jemand mit der RKK und dem KKK aus, um mir auf diese Frage gescheit antworten zu können?
Warum sollte der Vatikan das tun? Durch das Reichskonkordat 1933 hat er ja offenkundig gemacht dass er das NS-Regime unterstützt.

Interessante Idee. Vielleicht hat das noch niemand beantragt und von sich aus unternehmen die nichts?
Mussolini hat es dem Papst geschrieben A.H zu exkommunizieren
BibEngels am 10. November 2008 14:24 Quelle?
http://www.katolsk.no/nyheter/2003/11/12-0021.htm
Kristall08 am 10. November 2008 14:25 Hatte ich noch nie von gehört. Aber dann verstehe ich das wirklich nicht. Danke für den Hinweis.
BibEngels am 10. November 2008 14:37 Vielen Dank für den Link, war schonmal sehr hilfreich- jedoch beantwortet er meine Frage auch nicht so recht :/

Der hat der Kirche immerhin die Kirchensteuerbeitreibung durch den Staat bis zum heutigen Tage gesichert! Und zu hl. Kommunion geht der schon lange nicht mehr. Warum also posthum noch die Verdienste des Herrn (hier sind Gott und sein Platzhalter auf Erden gemeint!) in Frage stellen?
Heißt es nicht "exkommunizieren" und war A.H. wirklich Katholik, oder war er nicht schon vorher quasi ausgetreten?