
Da die Freundin in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis - Ehefrau, Kinder, Enkel usw. - steht, geht sie leer aus. Nur eine entsprechende Verfügung im Testament muss berücksichtigt werden.
Nein!
Hallo!Können Sie mir über dieses Thema mehr sagen oder helfen?
zu früh am morgen für diese Frage:-)
Da man bei der Freundin davon ausgehen darf dass sie dass aus Nächstenliebe getan hat kann sie nichts dafür verlangen! Und wie die anderen bereits korrekt gesagt haben müsste dass auch vorgängig schriftlich festgelegt worden sein!

Wenn sie nichts schriftlich hat und das belegen kann gibt es nichts.
dafür hätte der verstorbene vorher sorgen müssen (leider), wenn das nicht der fall ist, so kannst du nur auf die vernunft der angehörigen (erben) hoffen, ansonsten keine change. es ist traurig einen lieben menschen zu verlieren, schicke dir bzw der freundin einen festen händedruck.
lg von black

rechtlich gesehen ein klares NEIN ud menschlich gesehen, muss sie das mit den Erben aushandeln und ausdiskutieren..denn eine Freundschaft ist kein Rechtsanspruch
was verstehst du unter Dienste? Wenn du gegen Geld betreut hast und noch eine Rechnung offen steht, dann ja. Ansonsten natürlich auf keinen Fall