
Eher nicht, denn Studiengebühren ohne das Angebot von Studienkrediten wird politisch nicht durchsetzbar seien. Ein bereits ausgereichter Kredit ist von beiden Seiten zu erfüllen.
Vielleicht musst du ihn ja nicht zurückzahlen, weil die KfW vorher brankrott geht.
Schön wärs. Aber die Aussenstände gehören zur Konkursmasse.

Nein. Es sei denn Du hast das Geld nicht Krisensicher angelegt...:-)

Nein, Frau Merkel hat doch eindeutig dazu sich geäußert.