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Kann die FH bei Fehlen am Freitag oder Montag ein Attest verlangen (Beamtenverhältnis auf Widerruf)?

gefragt von sisasisa am 24.04.2008 um 12:23 Uhr

an unserer FH studieren nur Beamte auf Widderuf und sind dieser FH zugewiesen. Wenn man dort freitags oder montags fehlt, wird grundsätzlich ein Attest verlangt. Ist das Ok, braucht man auf der Arbeit auch nicht.


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 24. April 2008 12:28
3x
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Irrtum, auch ein Arbeitgeber kann ab ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest verlangen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 24. April 2008 12:36

Und die Praxis zeigt, daß der Arbeitsvertrag immer öfter regelt, daß der Arbeitgeber ab dem 1. Tag das Attest verlangt.


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 24. April 2008 12:28
1x
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Der Dienstherr oder sein beauftragter darf immer vom ersten Tag an eine Testierung verlangen.

Das gilt auch für jeden Arbeitgeber.

Eine ganz andere Frage ist die praktische Ausübung dieses grundsätzlichen Rechtes.

Gewöhn' dich schon mal an die Abläufe beamtenrechtlicher Bildungsvollzugsanstalten, schließlich willst und/oder sollst du doch willfähriger Dienstherrnsklave werden ;-)


megaboomer
beantwortet von megaboomer am 26. April 2008 13:50
0x
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Die FH ist der Boss... bzw. wenns Beamte sind, stecken die doch eh mit dem Dienstherren zusammen... ich würde mich da schön an die Regeln halten :-)


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