an unserer FH studieren nur Beamte auf Widderuf und sind dieser FH zugewiesen. Wenn man dort freitags oder montags fehlt, wird grundsätzlich ein Attest verlangt. Ist das Ok, braucht man auf der Arbeit auch nicht.

Irrtum, auch ein Arbeitgeber kann ab ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest verlangen.
Der Dienstherr oder sein beauftragter darf immer vom ersten Tag an eine Testierung verlangen.
Das gilt auch für jeden Arbeitgeber.
Eine ganz andere Frage ist die praktische Ausübung dieses grundsätzlichen Rechtes.
Gewöhn' dich schon mal an die Abläufe beamtenrechtlicher Bildungsvollzugsanstalten, schließlich willst und/oder sollst du doch willfähriger Dienstherrnsklave werden ;-)
Die FH ist der Boss... bzw. wenns Beamte sind, stecken die doch eh mit dem Dienstherren zusammen... ich würde mich da schön an die Regeln halten :-)
Und die Praxis zeigt, daß der Arbeitsvertrag immer öfter regelt, daß der Arbeitgeber ab dem 1. Tag das Attest verlangt.