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Kann die Erstattung nach einem unverschuldeten Auto-Unfall über den Reparaturkosten liegen?

gefragt von smoothie am 13.06.2008 um 16:55 Uhr

Wenn ein Auto-Unfall ohne eigenes Verschulden zustande gekommen ist, kann man dann mehr Geld erstattet bekommen als die Reparatur des Autos kostet? Gibt es dafür noch andere Bedingungen? Wer kennt sich aus?


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anonym
beantwortet von Bluce am 13. Juni 2008 16:58
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Maximal 130% der Wiederbeschaffungswertes, jedoch nur, wenn die Wiederherstellung auch vernünftig ist.

Dies ist z.B. der Fall, wenn keine vergleichbaren Fahrzeuge zur Wiederbeschaffung auf dem regionalen Markt sind.

MfG!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. Juni 2008 17:02
1x
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Du kannst die Kosten geltend machen, die Dir entstehen (nicht nur die Reparatur), natürlich nicht mehr. Sinn und Zweck des Schadenersatzes ist, wertmäßig den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Unfall bestanden hat. (Vereinfacht ausgedrückt.) In gewisse Weise könnte man das eventuelle Schmerzensgeld als ein "Mehr" betrachten, aber auch das ist eben zum Ausgleich des immateriellen Schadens bestimmt.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 13. Juni 2008 17:04
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Ja. Es kommt durchaus vor, dass mehr Geld erstattet wird als die Reparatur kostet.

Grundsätzlich erstattet die Versicherung eine Reparatur nach Kostenvoranschlag.

Ist der Kostenvoranschlag allerdings aus irgendwelchen Gründen zu hoch bezahlt die Versicherung auch mehr.

Auf der anderen Seite gibt es Länder wie Polen wo eine Reparatur wesentlich günstiger ist als in Deutschland. Es kann sich also durchaus lohnen, hier die Versicherungssumme zu kassieren und den Schaden im Nachbarland reparieren zu lassen.


Beraterkoeln
beantwortet von Beraterkoeln am 23. September 2008 01:47
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Das ist ein sog. wirtschaftlichen Totalschaden. Wegen des Erhaltungsinteresses liegt die Grenze bei 130%. Wirtschlich gesehen ist auch nachvollziehbar. Dein Schaden besteht eben nur darin, was Du tatsächlich wirtschlich einbüßt.


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