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Kann die Ehe mit einer abwesenden Person geschieden werden?

gefragt von laudata am 30.01.2008 um 23:36 Uhr

mit einer Person die nicht mehr zu erreichen ist (komplizierte Geschichte)-betrifft nicht mich, aber ein sehr guten Freund.


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tradaix
beantwortet von tradaix am 31. Januar 2008 00:21
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Wenn ein Ehepartner im Rahmen des Scheidugnsverfahrens unbekannt verzogen ist, kann zunächst der Scheidungsantrag öffentlich zugestellt werden. Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellen möchte, hat dafür die Auskunft des Einwohnermeldeamtes, und eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen, dass ihm der Wohnsitz unbekannt ist, und auch über Freunde, Bekannte und Arbeitgeber nicht ausfindig gemacht werden kann. Der Antrag wird dann öffentlich zugestellt, indem er bei Gericht öffentlich ausgehängt wird. Nach Verkünden unter Erwähnung von Widerspruchsfristen und Verstreichen der normalen Termine kann die Ehe auch ohne Beisein des Ehegatten geschieden werden. Gleiches gilt für Ladungen des Ehegatten zu gerichtlichen Terminen. Auch hier kann die Zustellung, falls sie nicht möglich ist, durch die öffentliche Zustellung ersetzt werden. Das Verfahren kann dann, wenn Fristen und Termine verstrichen sind und nicht einghalten wurden, auch ohne die Anwesenheit des Ehegatten fortgesezt werden.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 31. Januar 2008 08:25

Ganz genau so ist es! DH!


solf1
beantwortet von solf1 am 30. Januar 2008 23:36
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Ja, grundsätzlich schon! Aber über die Fristen und die Details musst du dich beim Zivilstandsamt beraten lassen.. Gruss Solf


anonym
beantwortet von DirkJan am 30. Januar 2008 23:38
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Ja. Ist der Ehegatte der scheidungswilligen Partei als verschollen i.S.d. § 1 Abs. 1 VerschG anzusehen, greift die sog. Lebendvermutung des § 10 VerschG ein. Voraussetzung ist allerdings, dass nicht gem. § 1 Abs. 2 VerschG davon ausgegangen werden kann, dass der Tod des anderen Ehegatten völlig unzweifelhaft ist.


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. Januar 2008 23:39
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Ja, aber Du musst Dich eh an einen Anwalt wenden, der kann Dir alles weitere erklären.


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 30. Januar 2008 23:44
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Die Antworten bzw. Begründungen dürften ebenso kompliziert sein -- laßt Euch von einem Anwalt beraten!

(Ja, es geht.)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 30. Januar 2008 23:47
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auf jeden fall, kenne selber so einen fall.

der versorgungsausgleich kann daher auch nicht durchgeführt werden, wenn man dieser person nicht habhaft wird.

aber bevor so eine scheidungsverhandlung angesetzt wird, wird erst noch einiges unternommen um die person zu finden.

aufgebote bei gericht, in zeitungen ect.


anonym
beantwortet von susanne4321 am 31. Januar 2008 10:22
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Ja, das geht, das Scheidungsurteil wird dann -da es dem anderen ja nicht zugestellt werden kann- öffentlich im Gericht ausgehangen, damit gilt es als zugestellt und das Scheidungsurteil kann auch rechtskräftig werden. Es müssen dem Richter hierfür aber ausreichende Anhaltspunkte dafür geliefert werden, dass der Partner wirklich nicht auffindbar ist.


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