Kann die Bank ein Vereinsvermögen pfänden?

6 Antworten

Der eingetragene Verein ist eine eigenständige juristische Rechtsperson, die mit den Privatpersonen der Mitglieder oder der Organe des Vereins als Pivathafter gegenüber einer Bank nichts gemein hat.

Folglich kann die Bank wegen Ihrer privaten Schulden nicht das Vereinsvermögen, sprich Konten des Vereins, angreifen.

Anders sieht die Sache umgekehrt für den Vorstand als Organ des Vereins aus, wenn es z.b. um steuerlrechtliche Haftung des Vereins geht.

Hier könnte das Finazamt im Rahmen der Organhaftunbg des Vorstandes für den Verein wegen offener Steuerforderungen Ihr Konto als Vereinsvorstand  pfänden, falls beim Verein nichts zu holen wäre.

Handelt es sich um einen.V., also um eine eigenständisch juristische Person, können die Vereinsgelder seitens der Bank nicht zu Gunsten deiner Gläubiger veruntreut werden.

Nein, geht nicht.

nein, denn der Verein ist ene eigenständige juristische Person. Das wäre sonst genauso, als würde sich die Bank bei deinem Nachbarn bedienen, nur, weil ihr im sellben Haus wohnt. lies mal hier unter Punkt 2: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm

Die Frage wäre allerdings, warum dich die Mitglieder als 1. Vorstand wählen sollten. Wissen die von deinen Schulden und wenn ja, würden sie dir dann eine Kontovollmacht zutrauen bzw. dass du mit dem Vereinsvermögen sorgsam umgehst? Diesen Punkt sehe ich u.U. als viel heikler an.

Es ist schon interessant, wie man gleich "verurteilt" wird. Die Frage ist doch, warum man zum Schuldner wurde... in meinem Fall war es so, dass ich als Einzelunternehmer durch 2 Herzinfarkte private und Firmeninsolvenz beantragen musste. Macht mich das gleich zum Veruntreuer? Also zum Verbrecher? Und ja, die Mitglieder wissen die Umstände und vertrauen mir vollumfänglich!

@HerbertHebbi

ich habe dich an keiner Stelle "verurteilt", sondern nur einen Aspekt angeführt, unter dem das von Vereinsseite heikel werden könnte. Hättest du gleich geschrieben, dass du in Kenntnis dieser Umstände gewählt werden sollst, hätte sich diese Umsicht erübrigt. Sorry, war eigentlich gut gemeint...

Nein, der Verein ist ja eine juristische eigenständige Person. Er haftet nicht für die Schulden seines Vorsitzenden oder anderer Organe.

Nein. Da du ja nur Vollmacht über das Konto bekommst, es dir aber nicht gehört.