Samml am 10.04.2008 um 16:50 Uhr
Eine Bekannte von mir soll von der ARGE aus Ihre Steuerklasse von IV/IV auf III/V wechseln, mir sind solche gesetzlichen Regelungen unbekannt - habt Ihr andere Erfahrungen. Das Steuerrecht läßt es ja eigentlich nicht zu.
Du brauchst nicht zu wechseln. Die ARGE wollte Dir/Euch nur einen Tipp geben wie Du/Ihr eure momentana Liquidität ein wenig anhebt.
Am Jahresende gleicht sich IV/IV III/V sowieso wieder aus.
Gruß
wenn sich dadurch das monatliche einkommen erhöht und somit kein hartz 4 mehr gezahlt werden braucht, ist das berechtigte forderung.
Indy72 am 10. April 2008 16:58 Meine Denke!

Bei mir war es genau umgekehrt.Ich arbeitslos,mein Mann berufstätig.Wir haben die Klassen in III/V gewechselt und landeten beim Sozialgericht.Wir haben gewonnen mit der Begründung:Die ARGE hat das nicht vorzuschreiben. LG
Samml am 10. April 2008 16:55 Könntest Du mir das Aktenzeichen zukommen lassen?
dragon100 am 10. April 2008 16:59 Nee..leider nicht,weil die Unterlagen bei meinem Ex sind.Komm ich nicht ran.
Samml am 10. April 2008 17:02 Es genügt schon das Sozialgericht und das entsprechende Datum, könnte mir dann das Urteil ziehen. Danke, will aber keinen Druck machen, wenn nicht auch o.k.

Die Arge ist verpflichtet, Menschen, die in Armut geraten sind, zu unterstützen, und zwar im notwendigen Umfang. Wenn das betroffene Ehepaar durch den Wechsel der Steuerklasse sich besser stellt und mehr netto rauskriegt, dann braucht die ARGE nicht weniger Zahlen. Dazu hat sie auch gutes Recht. Die betroffenen unterliegen der Mitwirkungspflicht.

Es ist egal. Wenn ihr Euch jetzt widersetzt wird die ARGE zu gegebener Zeit den Steuerbescheid verlangen und die dann erfolgte Erstattung gegenrechnen bzw. zurückfordern.
Alles andere zu Mitwirkungspflichten wurde schon gesagt.
Warum denn dieses Affentheater? ALG2/H4 dient zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes und auch der Versuch mit irgendwelchen Tricksereien, wie z.B. Steuerklasse und dann Jahreserstattung einsacken, ist strafbar.
Sowas nennt man Sozialschmarotzertum.
Antragsteller von H4/ergänzender Grundsicherung haben nunmal der ARGE gegenüber die Einkommensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft offenzulegen und den Weisungen der ARGE zu folgen. Schließlich verteilt die ARGE Gelder der Steuerzahler und hat damit entsprechend schonend umzugehen.
du sagst es, genau so ist es! und dafür DH :o))
Samml am 10. April 2008 17:30 Wie Du schon sagtest, es wird Gegengerechnet - was ich auch für Richtig empfinde, denn es geht nicht um Sozialschmarotzertum - Es geht um das Recht bzw. Zwang einer Behörde gegenüber Ihren Mandanten.
Wolfi0410 am 10. April 2008 19:33 Wenn die ARGE aus Kostenersparnisgründen verlangt die Steuerklasse jetzt zu ändern (auch um die Kosten der erneuten Bescheiderstellung bei der EST-Erstattung zu sparen) kannst Du natürlich erstmal einen Streit vor dem Sozialgericht anfangen. Ob Du Recht bekommst sei dahin gestellt. Auf jeden Fall erzeugst Du erstmal Kosten für die Allgemeinheit für eine sinnlose Sache, denn der Erstattungsbetrag wird Dir angerechnet werden und im Ernstfall kürzt die ARGE die Leistungen erstmal wegen fehlender Mitwirkung. Dann hast Du gleich den 2. Klagegrund.
Ich verstehe darum immer noch nicht was das soll? Wenn Du Dir als mündiger Bürger von einer Behörde diese Vorschriften nicht machen lassen willst (nur um recht zu haben) dann such Dir doch Arbeit und verzichte auf die Dienste der ARGE.
Wer etwas in Anspruch nehmen will sollte sich auch an die Vorschriften halten.

Wenn einer arbeitslos ist und der andere noch Arbeit hat, würde ich auch auf III/V wechseln.
Samml am 10. April 2008 16:54 Es geht um den Zwang durch die ARGE. Haben wir nun einen Rechts- oder Zwangsstaat. Die Wahl der Steuerklasse obliegt doch eigentlich dem Steuerschuldner. So habe ich es noch gelernt.Das Paar würde dadurch Schlechter gestellt werden.
Indy72 am 10. April 2008 17:05 Man ist verpflichtet, seine Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man Geld von der ARGE kriegt. Dazu gehört, dass man die optimale Steuerklasse wählt.
Wolfi0410 am 10. April 2008 19:38 Durch Wahl der St-Kl. 3/5 wird das Paar dann wohl im Leistungsbezug von der ARGE schlechter gestellt weil der Mann mehr Geld nach hause bringt und die Frau dann nicht soviel AlGII bekommt (oder umgekehrt).
Unter´m Strich kann das keine Schlechterstellung sein.

frage mal im HartIV-Forum nach!
Samml am 10. April 2008 17:31 Hier bei GF, ist aber neu - oder ?
soweit ich weiss, dürfen die das. jedenfalls ist es bei alg2 der fall.
vorschreiben kann ich mir nicht vorstellen, aber empfehlen glaube ich auch. Zumal es ja günstiger ist die 3/5 zu haben, wenn einer viel und der andere wenig (weniger als 1/3 des Gesamteinkommens) bekommt. Durch den Lohnsteuerjahresausgleich, wird eh alles wieder glatt gerechnet.
Indy72 am 10. April 2008 17:02 Doch! Die Arge hat dazu zwar keinen expliziten gesetzlichen Auftrag, aber es ergibt sich aus ihrer Aufgabenstellung. Wer auf (mehr notto) Geld verichtet, verschlimmert seine Armut selbst. Ein ALG-2-Empfänger hat nicht an Steuersparmodelle zu denken, sondern wie er aus seiner Notlage rauskommt und die Solidargemeinschaft nicht unnötig zu belasten!

Grundregel: beide Einkommen addieren, wer weniger als 40 % der Gesamtsumme verdient, bekommt Steuerklasse V. Sowas weiß auch die ARGE.
Samml am 10. April 2008 17:00 Und wer bezahlt nach der Steuererklärung die event. auftretende Steuerschuld. Wie bei der Nebenkostenfrage ebenfalls die ARGE ?

Soweit ich informiert bin, war es Arbeitslosen (ALG II)sogar bisher verboten die Steuerklasse zu wechseln. Die Arge kann dir nicht vorschreiben ,welche Steuerklasse man wählt. Wenn man ALG I beantragt, dann wird man sogar darauf hingewiesen, daß sich beim Steuerklassenwechsel ein Nachteil ergeben kann und man deshalb gut überlegen soll , ob man wechseln muß/will. Ich denke das dir bekannte Ehepaar unterliegt der Willkür der Sachbearbeiter und soll sich erstmal beim Abteilungsleiter beschweren. Ansonsten macht es doch logischerweise Sinn, wenn der Arbeitende die 3 nimmt und der arbeitslose die V.
Sehe ich auch so, aber die hier zuständige ARGE will eben zwingen, und dies gefällt meinem Rechtsempfinden nicht und finde auch keine gesetzliche Regelung außer das Recht auf Steuerklassenwahl in Zugewinngemeinschaft.
Du meinst das freie Recht? Gib Ihr doch die III und Du nimmst die V. Bei Steuerklasse V lohnen sich auch die berufsbedingten Kosten eher.
Ich kann es nicht geben oder nehmen. Es betrifft mich nicht sondern ein mir bekanntes Ehepaar die dazu gezwungen werden sollen.Ändert nat. nichts an der Sachlage. Danke