
Steuerlich geltend machen kann den Beitrag nur derjenige, der ihn auch gezahlt hat.
Wenn es aber gar nicht "seine" Versicherung ist, dann ginge das wohl allenfalls, wenn der Nutzniesser das eigene Kind wäre - sicher ist aber auch das nicht.

Eine Lebensversicherung kann seit 1.1 2005 nur noch in den sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Dass sind 1.500 € für Angestellte und 2.400 € für Selbständige. Vor diesem Datum konnten sie als Altersvorsorgeaufwendungen abgezogen werden das ist vorbei.
Danke für die Antwort, aber kann man dies auch geltend machen,obwohl der Beitrag eine andere Person bezahlt?Und dies auch bei der Versicherung so hinterlegt ist?Kann denn dann der Beitragszahler die Vorsorgeaufwendung geltend machen?
Edgar Niklaus am 6. September 2007 09:48 Nein es sind ja keine Vorsorgeaufwendungen für ihn.
Geltend machen konnte man das immer, es war nur die Frage, ob es anerkannt wurde, bzw. ob es noch unterzubringen war bei den Vorsorgeaufwendunge. Die GRV ist bei den meisten schon so hoch, daß in dieser Sparte keine Möglichkeit mehr zum Steuermindern war. Tz tz, das sagt einem keiner von den Versicherungsvertreter, gell?
Edgar Niklaus am 6. September 2007 09:48 Sorry aber das ist seit 1.1.2005 überholt. Siehe meine Antwort.