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Kann der Vermiter mir kündigen und ich muss dann bis zu einem Jahr für den Leerstand zahlen?

gefragt von NadineDo am 04.11.2009 um 12:45 Uhr

Wir sollten gerade einen Mietvertrag unterschreiben wo es u.a. diese Nebenbestimmung gab.

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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 4. November 2009 12:49
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Eine solche Regelung wäre in einem Wohnraummietvertrag nichtig. So etwas sollten Sie keinesfalls unterschreiben, auch nicht bei einem Gewerbemietvertrag. Wenn ein Mietverhältnis durch den Vermieter gekündigt wird, dann endet es auch mit dem Ablauf dieser Kündigungsfrist und Sie sind aus der Nummer raus. Der evtl. anschließende Leerstand ist Sache des Vermieters.


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anonym
beantwortet von kelevracx am 4. November 2009 12:54
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Genau weiß ich das auch nicht, aber das klingt doch sehr seltsam. Wenn der Vertrag gekündigt wird und die 3 Monate um sind, wars das. Falls die Wohnung dannach leer steht, ist das dem Vermieter sein pech, du musst dann nicht mehr zahlen. Auch vor Gericht kommt er damit nicht durch. Das sieht eher sehr nach willkür aus, wäre auch zu schön. Wohl eher der Versuch, mal schaun vielleicht findet sich ja ein dummer der das macht.


Sqamp
beantwortet von Sqamp am 4. November 2009 12:52
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Ich würds so nicht unterschreiben. Bzw. mal den Vermieter fragen, was das soll. Je nachdem, wie er reagiert, würd ich mir auch 'ne andere Wohnung suchen, denn jemand, der solche Bestimmungen drin hat, wer weiß was der sich noch einfallen lässt.


anonym
beantwortet von zwill21 am 4. November 2009 12:49
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So, wie du es schreibst,ist es rechtswidrig. Wie ist denn die genaue Formulierung?


anonym
beantwortet von wissen78 am 4. November 2009 12:48
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nur wenn du selbst kündigst, oder selbst schuld an der kündigung bist, z.b. wenn es für die anderen hausbewohner unzumutbar wäre länger mit dir zusammenzuwohnen


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 4. November 2009 12:48
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Nein, wenn der Vermieter Dir kündigt ist es sein Problem, wie er mit dem Leerstand nach Ablauf des Mietvertrages fertig wird. Etwas anderes ist es wenn Du das Mietverhältnis vorsätzlich unmöglich machst und es eine fristlose Kündigung gibt. Hast Du Klauseln im Vertrag die Dir spanisch vorkommen such den Mieterverein auf. Die können Dir helfen. In den Standardformularen aus dem Schreibwarenhandel gibt es für gewöhnlich keine ungesetzlichen Absätze.

Kommentar von NadineDo am 4. November 2009 12:50

Danke erstmal für Eure Antworten. Wir haben nichts unterschrieben. Da gab es noch mehr Sachen, die uns nicht passten - es wurde im Standardvertrag viel durchgestrichen und dann durch Nebensätze verändert. Alles zu unseren Ungunsten.


anonym
beantwortet von blackdesire am 4. November 2009 12:47
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nein das ist absoulter schwachsinn! ihr habt drei monate kündigungsfrist zieht ihr vorher aus müsst ihr diese drei monate trotzdem zahlen aber nicht mehr!!! Das ist rechtswidrig! ich würde die finger davon lassen das ist vorprogrammierter ärger


Franzka
beantwortet von Franzka am 4. November 2009 12:46
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Nee, das macht ja gar keinen Sinn - das erscheint mir nicht richtig (ohne Gewähr)


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