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Kann der Vermieter wegen erneuter Tierhaltung meckern oder es verbieten?

gefragt von Jago90 am 28.12.2008 um 12:11 Uhr

In dem Mietvertrag steht zwar, dass eine Tierhaltung verboten ist, dennoch durfte der Mieter mit zwei Hunden einziehen, nach Absprache nehme ich an. Die beiden Tiere sind nun verstorben und der Mieter möchte einen neuen Hund, darf aber nicht, da es der Vermieter nun verbietet. Darf er das so einfach oder muss er einer erneuten Hundehaltung zustimmen?


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KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 29. Dezember 2008 11:23
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Hilfreichste Antwort

Eine Tierhaltungsgenehmigung erlischt, wenn ihr Objekt entfällt, also das Tier stirbt oder abgeschafft wird und geht nicht automatisch auf eventuelle „Ersatztiere” über und muss für ein neues Tier auch neu beantragt werden.

http://www.wohnung.com/tierhaltung-in-mietwohnungen/


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Dezember 2008 12:11
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das Recht hat der Vermieter


marcberlin
beantwortet von marcberlin am 28. Dezember 2008 12:11
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wenn es im mietvertrag so steht, dann ist es nun mal so. er kann es verbieten.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 28. Dezember 2008 12:16
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Nein, er kann zwar aus Menschlichkeit erlauben, trotz gegenteiliger Aussage im Mietvertrag, bereits vorhandene Tiere mit einziehen zu lassen. Wenn diese sterben hat er durchaus das Recht, diese menschliche Sondervereinbarung nicht mehr zu erweitern.

Wäre schön wenn ihr auch menschlich seit und mal mitdenkt.


anonym
beantwortet von jockl am 28. Dezember 2008 12:19
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Wenn der VM einer Tierhaltung entgegen eines Verbotes im MV zugestimmt hat, kann sich der M auf Ersatzbeschaffung berufen. Dies aber zweifelhaft. Um hier eine klare Aussage mache zu können, müsste man die seinerzeitigen Zu-stimmungsvoraussetzungen kennen. Hier stehen zwei Rechts im Gegensatz. Im Ernstfall dürfte der VM im Recht sein.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 28. Dezember 2008 12:22
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Viele Mietverträge enthalten Klauseln, dass das Halten eines Haustieres im einzelfall der Zustimmung des Vermieters bedarf;

dies ist zulässig; die Zustimmung darf aber unter "normalen" Umständen nicht versagt werden;

eine Versagung kann sich ergeben, wenn es sich um die Haltung mehrerer Hunde handelt, oder um die Haltung eins Kampfhundes oder in ähnlichen Fällen;

sollten sich bei der Haltung der beiden verstorbenen Hunde Probleme ergeben haben, kann es durchaus sein, dass der Vermieter das weitere Halten auch nur eines Hundes untersagen kann;


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