Kann der Vermieter vom neuen Mieter Probleme bekommen, wenn der alte Mieter erst am letzten Tag (z.B. Kündigung zum 30.09., Auszug 30.09.) auszieht. Der neue Mieter möchte aber schon einige Tage früher in die Wohnung, da er seine alte Wohnung noch bis zum 01.10. renovieren muss. Falls das passiert, kann dann der Vermieter Probleme mit diesen (neuen) Mieter bekommen, oder ist das ( dem neuen Mieter) sein Risiko. Danke schon mal für Eure Meinungen und DH.

Nein, dem neuen Mieter steht die Wohnung erst zum 1. zu. Der alte Mieter darf die Wohnung bis zum 30. nutzen. Er hat ja auch bis dahin die Miete bezahlt.
der mietvertrag gilt erst zum 1.10. also kann der enue mieter auch erst zum 1.10 in die wohnung! nix mit problemen...

Es gelten die Daten die im Mietvertrag stehen. Der alte Mieter darf bis 30.09. drin bleiben. Der neue erst zum 01.10. rein.
Es sei denn, alle sind sich einig.
Risiko des neuen Mieters, weil er erst ab 1.10. gemietet hat.

Der neue Mieter kann offiziel erst ab dem Tag des Beginns des Mietvertrags in die Wohnung. Alles andere wäre Kulanz des Vermieters. Und der alte Mieter hat das Recht, erst am letzen Tag des Mietvertrags die Wohnung zu verlassen.

dafür gibts doch verträge..... ich miete mir jetzt ne wohnung für 1.1 2010....
dann fällt mir aber ein ich will schon morgen einzieht? HÄ? an kopf lang
Also Danke für die Antworten ich sehe das genau so, aber der neue Mieter nicht. Er möchte schon am 25. 09. einziehen um seine alte Wohnung noch bis zum 01.10. zu renovieren.
das ist das problem des mieters. Er muss zusehen, wie er das macht. Du hast ihm ja schließlich einen Mietvertrag mit dem 1.10. als Mietbeginn ausgestellt.
Grundlage ist der Mietvertrag. Das dort eingetragene Datum des Vertragsbeginns gilt. Der neue Mieter hat nicht das Recht auf "ein paar Tage vorher". Alles andere wäre Kulanz des Vermieters bzw. des Vormieters.
Ich habe nichts dagegen, wenn der neue Mieter früher einzieht, aber der alte Mieter wird nicht früher ausziehen, weil der neue Mieter ihm seine Küche nicht abgelöst hat.

wenn der alte Mietvertrag zum 30.9. ausläuft, hat der alte Mieter das Recht, auch bis zu dem Tag dort zu wohnen. Und solange der noch da wohnt, kannst du dem neuen Mieter nicht zulassen, daß er dort reindarf.