bloodymary2410 am 17.04.2008 um 10:39 Uhr
Mein Vermieter hat in einem Rundschreiben an die Mieter geschrieben, das im Waschkeller nur Kondenstrockner zu betreiben sind, Abluftrockner seien "dringenst" auszutauschen, obwohl ich meinen Ablufttrockner schon mehr als 2 Jahre habe (damals neu gekauft!) und es nie Probleme damit gab, auch ist ein Fenster vorhanden über welches die Luft abgeleitet werden kann. Kann er jetzt einfach verlangen, das ich mir einen anderen Trockner kaufe?
Wenn im Mietvertrag diesbezüglich keine Regelung getroffen wurde kann er es nicht verlangen! (Vergleiche auch Mietrecht BGB § 535 II: ... die fachgerechte Aufstellung technischer Geräte, z.B. einer Waschmaschine... Wäschetrockner, kann der Vermieter nicht verbieten! EINE ENTSPRECHENDE BESTIMMUNG IM MIETVERTRAG IST IN DER REGEL UNWIRKSAM!! )
Wenn die Kellerräume dadurch feucht werden schon. Man kann einen Abluftschlauch allerdings auch so instalieren, daß die Räume nicht in Mitleidenschaf t gezogen werden. Allerdings kann ich nicht beurteilen, ob es eventuell draußen für irgend jemanden zur Belästigung kommt.

Er kann Dir untersagen, einen Ablufttrockner zu benutzen, da dieser das Mauerwerk schädigen kann. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Belüftung einzubauen.

Verlangen kann er viel, aber er muss das nicht unbedingt durchsetzen können. Er kann nicht verlangen, dass du dein Eigentum entsorgst. Er könnte u.U. die Bneutzung verbieten. Ohne dass dies jedoch im Mietvertrag nicht entsprechend verzeichnet ist, würde dir daraus eine Entschädigung zustehen.
Nein, kann er nicht! Im Gegenteil. Er muss für eine Abluftöffnung sorgen, wenn ihn der Abtransport der Luft durch das Fenster stört. In einem Waschraum meines Erachtens nach gehört diese Entlüftungsklappe zur Minimalausstattung!
Er kann nicht verlangen das Du Dir einen neuen Trockner kaufst. Er kann Dir aber untersagen einen Ablufttrockner in seinem Haus zu betreiben. Falls es ein Mehrparteienhaus ist macht es sowieso wenig Sinn bsw. 6 Waschmaschienen und 6 Trockner zu betreiben. Am besten schließt Du Dich mit einen Nachbarn zusammen und Ihr nutzt gemeinsam einen Trockner.
es ist sein haus
,welches er VERMIETET hat!
bloodymary2410 am 17. April 2008 10:55 ach und deshalb darf er alles verlangen? 2 Jahre durfte ich meinen Trockner benutzen und jetzt kommts ihm im Kopf das er es doch nicht möchte...sein Haus hin oder her- irgendwo hörts ja wohl auf!