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Kann der Vermieter schon vor Ablauf der 3-Monatskündigungsfrist verlangen auszuziehen?

gefragt von Adore1982 am 11.08.2008 um 21:28 Uhr

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anonym
beantwortet von Schattenwolf am 11. August 2008 21:29
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Nein

Kommentar von Adore1982 am 11. August 2008 21:30

Auch nicht, wenn er wie er sagt, einen nachmieter hätte, der schon vorher einziehen möchte?

P.S. Danke für die Antwort :-)

Kommentar von Schattenwolf am 11. August 2008 21:32

Auch dann nicht. Das geht nur mit deinem Einverständnis.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 11. August 2008 21:43

Ja klar! Und der Papst ist evangelisch!

Dann muss der Nachmieter eben warten!!!

Die Fristen sind auch da um dir einen geregelten Umzug in eine neue Wohnung zu ermöglichen.

Wenn du nicht freiwillig auf diese Frist verzichtest kann sich der Vermieter zusammen mit dem angeblichen Nachmieter auf den Kopf stellen und mit dem Ars... Fliegen fangen. ;-P


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 11. August 2008 21:29
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Nein! Auch er muss sich an die Fristen halten!


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 11. August 2008 21:29
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nein, sowie du nicht einfach ausziehen kannst, kann er dich au nicht einfach rausschmeißen


zilla002
beantwortet von zilla002 am 11. August 2008 21:29
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nö kann er nicht


Resistance
beantwortet von Resistance am 11. August 2008 21:31
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Nein


anonym
beantwortet von asmodii am 11. August 2008 21:32
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Echter Einfallspinsel dein Vermieter. Natürlich darf er das nicht, denn dafür ist eine Kündigungsfrist da. Du musst ja auch gucken, dass du dein Zeugs umgezogen bekommst.


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 11. August 2008 21:34
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Verlangen kann er es schon, aber Du mußt nicht darauf eingehen. :-) Die Fristen der Kündigung sind bindend!


Qetan
beantwortet von Qetan am 11. August 2008 21:34
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Niemals.


Wenne
beantwortet von Wenne am 11. August 2008 21:38
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Warum gibt es wohl diese Frist?

Natürlich muss sich auch der Vermieter an diese Frist halten.

Was anderes wäre es wenn du schon eine neue Wohnung hättest und darin eingezogen wärst. Da könntest du ja auf die Einhaltung der Frist verzichten. Aber nur freiwillig, zwingen kann er dich zu gar nichts!!!


anonym
beantwortet von Rabbicook am 12. August 2008 22:34
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Er könnte Dich höchstens mit Barem dazu verleiten, ein Recht darauf hat er nicht


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