Kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn man Schimmel nicht sofort meldet?

11 Antworten

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Ja, der VM kann vom Mieter Schadenersatz verlangen, wenn dieser einen Mangel ( also auch Schimmel ) nicht meldet und es entsteht ein Folgeschaden.

Der Mieter ist auch verpflichtet - wenn er den Verdacht hat - dass der Schaden bauseits oder durch Wassereintritt entsteht , den VM sofort zu verständigen.

Dann sollten sie das schnellstens nachholen und zwar schriftlich.

Dann muss geklärt werden wer für die Schimmelbildung verantwortlich ist: Mieter oder Vermieter und derjenige muss sich dann um die Beseitigung kümmern.

Übrigens: ist das eine neue individuelle Rechtschreibeform: sies ??? Besser sieht es aus wenn man " sie es" schreibt!

Bei Bekanntwerden eines Mangels an der Mietsache ist dieser unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für alle Schäden, welche durch rechtzeitige Bekanntgabe hätten vermieden werden können, kann der VM Schadenersatzansprüche erheben.

Ja, der Mieter ist verpflichtet, Schäden sofort bei Bekanntwerden dem Vermieter zu melden. Müsste auch im Mietvertrag stehen.

Deine Freunde können auch selbst dafür sorgen, dass der Schimmel verschwindet, wenn er oberflächlich und durch schlechtes Lüften entstanden ist. Gut austrocken , mit Schimmel-Ex behandeln und drüber streichen und in Zukunft besser lüften

ich würde das eh besser selbst entfernen, der vermieter wird nämlich den billigsten Chemiedreck nehmen, weil er ja selbst nicht da drin wohnen muss. Als Mieter kann man sich wenigstens was ungiftiges besorgen(z.B. von Auro, oder mit Essigessenz versuchen, oder Silikonfugen selbst auswechseln)