Kann der Vermieter Rückwirkend Miete einfordern?

9 Antworten

Vielleicht solltest Du erstmal mitteilen, was Ihr VOR Deinem Einzug vereinbart hattet...

Iceweaselx 
Fragesteller
 24.05.2014, 22:06

Danke erst mal für die Antworten. Was ich jetzt noch wissen möchte ist was er gegen mich einleiten könnte er drohte mit Gericht, Polizei und Gefängnis.

Mephisto2342  25.05.2014, 09:15
@Iceweaselx

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es einen Mietvertrag ab 01.05. und Du zahlst ab da auch normal Deine Miete?

Dann kann er gar nichts gegen Dich machen, denn Du erfüllst den Mietvertrag und für die Zeit bis 30.04. gibt es keinen, also kann er auch nichts fordern. Weder ein Gericht noch die Polizei können und werden ihm da helfen...

johnnymcmuff  25.05.2014, 13:04
@Iceweaselx
Was ich jetzt noch wissen möchte ist was er gegen mich einleiten könnte er drohte mit Gericht, Polizei und Gefängnis.

Drohen kann er, vor Gericht gehen kann er auch, ob er damit durchkommt ist eine andere Sache.

Mündliche Verträge sind auch gültig. Außerdem hast du ja dort auch gewohnt. Somit kann er natürlich auch die Miete für diesen zeitraum verlangen ;).

Wenn er dich weiterhin als Mieter behalten will. Wird er wohl auch keine rechtlichen Schritte einleiten für die "Besetzung".

Iceweaselx 
Fragesteller
 24.05.2014, 21:28

Was könnte er denn machen ?

Mephisto2342  25.05.2014, 09:22
@jurafragen

Was sollte er denn ohne Vertrag kündigen, wenn seit 01.05. für den seit diesem Zeitpunkt laufenden Vertrag Miete gezahlt wird?

Iceweaselx 
Fragesteller
 24.05.2014, 21:34

Ja ich meinte eher hinsichtlich der Mieten und der Besetzung der Wohnung.

Mephisto2342  24.05.2014, 21:37
Mündliche Verträge sind auch gültig. Außerdem hast du ja dort auch gewohnt. Somit kann er natürlich auch die Miete für diesen zeitraum verlangen ;).

Wo kannst Du hier etwas von einem Vertrag über Miete lesen?

Iceweaselx 
Fragesteller
 24.05.2014, 22:21
@Mephisto2342

Es gibt keinen Vertrag über die Miete in dem Zeitraum.

Sebbel2  25.05.2014, 16:27
@Mephisto2342

"Mit dem Vermieter war Mündlich Festgelegt das ich die Wohnung beziehen darf."

Der Rest bietet der gesunde Menschenverstand.

Mephisto2343  25.05.2014, 16:46
@Sebbel2

Auch der gesunde Menschenverstand ist rechtlich völlig irrelevant, für eine Vertrag bedarf es AUSDRÜCKLICH einer Vereinbarung. Mal abgesehen davon, dass der einem sagt, dass man einen Mietvertrag macht, wenn man Miete verlangen will...

Du wohnst seit 4 Monaten in der Wohnung! Also musst du für diese Zeit auch Miete bezahlen. Was ist denn daran unklar?

Mephisto2342  24.05.2014, 21:39

Daran ist unklar, dass man für eine Mietzahlung einen Mietvertrag braucht. Die Wohnung kann ja ach genausogut geliehen sein...

Wer hat dir denn die Wohnungsschlüssel ausgehändigt?? War es der Vermieter..dann hast du selbstverständlich zu zahlen.

Mephisto2342  24.05.2014, 21:41

War es der Vermieter..dann hast du selbstverständlich zu zahlen.

Warum? Wo steht, dass die Wohnung nicht unentgeldlich geliehen ist?

Für die Pflicht zur MIETzahlung bedarf es auch eines MIETvertrags...

amdros  24.05.2014, 21:44
@Mephisto2342

Das ist für dich wohl höhere Logik?

Weshalb sollte er dann die Frage stellen, wäre es so abgesprochen?

Mephisto2342  24.05.2014, 21:48
@amdros

Weshalb sollte er die Frage stellen, wäre es NICHT so abgesprochen?

Offensichtlich ist die Mietzahlung ja NICHT abgesprochen, also KEIN Mietvertrag geschlossen, sonst wäre der Fragesteller ja nicht so verwirrt und müsste hier nicht fragen...

Iceweaselx 
Fragesteller
 24.05.2014, 22:09
@Mephisto2342

Bis jetzt wurde noch kein Mietvertrag abgeschlossen und eine Mietzahlung war auch nicht ausgmacht.

johnnymcmuff  25.05.2014, 12:56
@amdros

amdros, diskutiere nicht mit Mephisto/Tillman1, das ist zwecklos.

Natürlich ist ein mündlicher Vertrag auch wirksam, nur halt schwer zu beweisen.

Warum? Wo steht, dass die Wohnung nicht unentgeldlich geliehen ist?

Dieser Kommentar spricht doch Bände.

Warum sollte ein Vermieter was verschenken?

Es kann zwar vorkommen, das ein Vermieter Zugeständnisse macht, z.B. weil man im Gegenzug renoviert, aber die Regel ist das nicht.

Für die Pflicht zur MIETzahlung bedarf es auch eines MIETvertrags.

Der auch mündlich sein kann.

Ich als Vermieter würde zumindest eine schriftliche Vereinbarung treffen. z.B. dass der Mieter einen bestimmten Zeitraum unentgeltlich wohnen/renovieren darf und das ab Tag X dann Miete zu zahlen ist.

Mephisto2342  25.05.2014, 14:16
@johnnymcmuff

Johnny, wenn man einfach keine Ahnung hat...

Ohne Vereinbarung oder konkludentes Verhalten gibt es keinen Vertrag, egal wie oft Du das in Deiner Ahnungslosigkeit behauptest...

Warum sollte ein Vermieter was verschenken?

Weil er nett ist z.B.?

Rechtlich ist dieser Einwand ohnehin völlig irrelevant, auch wenn man es für selbstverständlich hält, dass man für eine Wohnung Miete bekommt, ist das dennoch ohne AUSDRÜCKLICHE Vereinbarung eben KEIN Vertrag...

Der auch mündlich sein kann.

Ja, KANN...

Allein die Übergabe der Wohnung IST aber nunmal KEIN Vertrag, egal wie oft Du etwas anderes behauptest...

johnnymcmuff  25.05.2014, 15:25
@Mephisto2342

Allein die Übergabe der Wohnung IST aber nunmal KEIN Vertrag, egal wie oft Du etwas anderes behauptest...

Und Du bringst auch keinen Gegenbeweis, deswegen schrieb ich ja "kann"

egal wie oft Du das in Deiner Ahnungslosigkeit behauptest...

Sagt der Richtige, der sich mit Allen und Jeden anlegt und seine Meinung oft nicht mal begründen kann.

Und konludentes handeln gibt es bei Dir wohl nicht.

Johnny, wenn man einfach keine Ahnung hat...

Wat Kleinhännschen net lernt, lernt Mephisto/Tillmann1 nimmermehr. .:-)

amdros  25.05.2014, 17:05
@johnnymcmuff

@johnny..deshalb habe ich mich auch in Schweigen gehüllt..denn ich sehe es genauso wie du!! Immer mal wieder jemand, der sich ins Rampenlicht katapultiert und nicht merkt, daß er sich dadurch ins Ausseits schießt. Aber lassen wir ihm sein Sheriffspiel..ein müdes Lächeln hat er dabei auf meinen Lippen hervorgezaubert!!

Gebe nur noch zu bedenken..dann würde wohl Aussage gegen Aussage stehen.

Aber bitte nun nicht schon wieder diese.......Kommentare. Es sind derer genug!!

Mephisto2343  25.05.2014, 17:36
@amdros
Gebe nur noch zu bedenken..dann würde wohl Aussage gegen Aussage stehen.

Eben, wobei der Vermieter dann die Existenz eines Mietvertrags beweisen muss, und nicht umgekehrt...

Immer mal wieder jemand, der sich ins Rampenlicht katapultiert und nicht merkt, daß er sich dadurch ins Ausseits schießt.

Stimmt...

Mephisto2343  25.05.2014, 18:18
@johnnymcmuff

Es bedarf keinen Gegenbeweises, da die Beweislast beim Vermieter liegt...

Lerne bitte selbst erstmal, was konkludentes Handeln in diesem Sinn eigentlich ist...

Und das sagt der Richtige, der mir dauerhaft hinterher stalkt...