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kann der vermieter nach beseitgung eines Mangels, den gemiderten teil der miete nachtraglich zurückf

gefragt von krameru am 30.07.2008 um 11:47 Uhr

Heizungsausfall während der Heizperiode. Wir haben die Miete um 10% , nach Anzeige des Mangels gemindert. Der Mangel wurde nach 3 Monaten behoben. Nun verlangt der vermieter den geminderten Teil zurück.

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mietminderung x 342

anonym
beantwortet von Schattenwolf am 30. Juli 2008 12:12
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Nein, kann er nicht. Die Mietminderung erfolgte ja weil ein Mangel in dem Zeitraum bestand. Wenn der Mangel behoben ist zahlt ihr wieder die normale Miete und das war es dann.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 30. Juli 2008 11:54
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Fordern kann der auch eine Mieterhöhung von 100% aber der wird es nicht durchsetzen können. Die Mietminderung erfolgte aufgrund des nicht vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung. Und 10% ist noch am unteren Rand der Möglichkeit gewesen.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 21. November 2008 14:05
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versuchen kann mans


kaiser1234
beantwortet von kaiser1234 am 1. August 2008 23:45
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Da für einen Zeitraum von 3 Monaten die Mietsache in ihrer Nutzung eingeschränkt / erheblich eingeschränkt war, ist für diesen Zeitraum eine minderung des Mietzinses vom Mieter berechtigt. Vorraussetzung dafür ist allerdings eine Meldung der Minderung, am besten per Einschreiben, sowie eine angemessene Frist!!! zur behebung des Mangels durch den Vermieter. In der Regel 2 Wochen.

Es sollte also ein Einschreiben aufgesetzt werden mit dem Hinweis auf den Mangel sowie die Bitte auf Behebung des Mangels binnen ... Wochen da ansonsten der Mietzins gemindert wird.

Ist dies geschehen war die Minderung Rechtens und kann nicht rückwirkend eingefordert werden.

Der Mangel kann schließlich auch nicht rückwirkend behoben werden. Desweiteren kann ein Ausfall der Heizungsanlage je nach Außen bzw. Innentemperatur während der Heizperiode eine Minderung von bis zu 100% rechtfertigen.


sole83
beantwortet von sole83 am 30. Juli 2008 12:21
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nein.


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. Juli 2008 12:19
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Nein, das geht sicher nicht.


anonym
beantwortet von Mictl am 30. Juli 2008 11:49
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Mit welcher Begründung denn? Ab jetzt müsst ihr wieder die volle Miete zahlen, die Monate davor war die Mietminderung wenn sie denn korrekt gemacht wurde zulässig und das Geld müsst ihr nach Beheben des Schadens nicht zurückzahlen. In den 3 Monaten war die Wohnung ja nicht im vertraglich vereinbarten Zustand.


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 30. Juli 2008 11:49
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Das geht natürlich nicht. Für die Ausfallzeit war die Minderung angekündigt und auch nachvollziehbar.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 30. Juli 2008 11:48
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Kann er wohl nicht zurück fordern. Die Minderung erfolgte ja aufgrund des Mangels.


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