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Kann der Vermieter Heizkosten abrechnen obwohl der Stand "0" war, wir sind zum 31.Januar 06 ausgezogen?

gefragt von manutsch82manutsch82 am 26.10.2007 um 15:03 Uhr

Wir sind im Januar06 ausgezogen, die Heizung(Verdunstungsröhrchen) wurde Ende Dez.05 abgelesen,somit war im Januar06 der Heizungsstand noch 0,da es ja schon der Umzugsmonat war. Die Whg. wurde gleich wieder vermietet. Jetzt haben wir eine Abrechnung bekommen, wo wir für den einen Monat sehr viel nachzahlen sollen. Es wäre gegenüber dem Nachmieter unfähr wenn er nicht in den Genuss der "Verdunstung" käme. (Es wäre im Januar eine hohe "Gradzahl" mit der gerechnet wurde da es ja ein Heizmonat ist,wurde uns gesagt. Nur wir hatten doch 0 auf unserem Übergabeprotokoll stehen, wieso soll ich bezahlen obwohl ich nix verbraucht habe. verstehe ich einfach nicht!!


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Reply


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 26. Oktober 2007 15:08
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Widerspreche der Rechnung deines alten Vermieters und such einen Rechtsanwalt für Mietrecht auf der Dir 100%ig sagen kann ob Du bezahlen mußt oder nicht. Ich denke der Vermieter versucht doppelt zu kassieren, einmal bei Dir und zum zweiten Mal bei dem Nachmieter. Lass Dich von einem Fachmann rechtlich beraten.

Kommentar von Regenmacher am 26. Oktober 2007 15:20

Falsch, total falsch ein Vermieter kann bei den Heizkosten nicht doppelt kassieren. Wie soll das Gehen, schon mal eine Heizkostenabrechnung selbst erstellt? Nein!!!

Warum also schreibst du von Dingen, von denen du keine Ahnung hast?

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 26. Oktober 2007 15:47

Warum so feindlich? Habe ich alles schon erlebt, auch ich habe einen geldgeilen Vermieter der alles mögliche versucht um seine Mieter übers Ohr zu hauen und ich habe ja geraten das er einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen soll, das andere war nur eine Vermutung, also lies das nächste mal meinen Rat genauer durch bevor Du mich anfeindest. Übrigends ich habe zu Hause das Mieterlexikon des DMB und kann sagen das ich mich etwas mit der Materie auskenne. Alles kann ich natürlich auch nicht wissen, oder fühlst DU dich persönlich angegriffen??


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 26. Oktober 2007 15:15
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Oft bestehen Heizkostenabrechnungen nicht nur alleine aus einem Verbrauchsanteil, sondern auch noch aus einem personenbezogenen Grundanteil. Dieser Grundanteil dürfte dann berechnet werden. Das müßte aber in der Heizkostenabrechnung ersichtlich sein. Wenn dem nicht so ist, würde ich auch einen Anwalt oder den Mieterschutzbund zu Rate ziehen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. Oktober 2007 15:18
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Du musst bezahlen, da die Gerichte die Abrechnung nach Gradzahltagen mittlerweile voll anerkennen.

Diese Art der Abrechnung kommt zum Tragen, wenn nur ein kurzer Zeitraum berechnet wird, in dem eine Verdunstung kaum bis garnicht festzustellen ist.

Und da ihr im Januar bestimmt geheizt habt, sollte dir auch dein Verstand sagen, dass du dafür bezahlen musst, oder?

Kommentar von Simple_avatar3smallmanutsch82 am 26. Oktober 2007 15:24

Nein wir haben nicht geheizt, da wir ja schon zum Ende dez05 umgezogen sind, wir doch nur noch Vorgerichtet haben. Es kann mir doch keiner sagen, das ich an die 200Euro in dem Monat verbraucht haben soll, obwohl alles auf null stand.


anonym
beantwortet von cherusker18 am 26. Oktober 2007 21:39
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...und dann gibt es noch so eine Art Jahresgrundgebühr für den Hauptzähler. Die Gebühr wird tagesgenau errechnet. Zumindest diese wird fällig. Zur Verfahrensweise mit den Röhrchen kann ich leider nichts sagen.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 26. Oktober 2007 16:09
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Erstmal gibt es hier einen Widerspruch in deinen Angaben.

In der Beschreibung zur Frage steht: Wir sind im Januar 06 ausgezogen. Im Kommentar auf die Antwort von Regenmacher steht: Wir sind zum Ende dez05 umgezogen

Was stimmt den nun wirklich? Nun zur Farge: Die Verdunstungsröhrchen sind nicht sehr genau und zeigen den Verbrauch für einen kurzen Zeitraum auch kaum an.

Deshalb ist es üblich und rechtlich abgesichert, die Heizkosten zu einem gewissen Anteil pauschal und den Rest nach Verbrauch auf die Mietparteien umzulegen.




Kommentar von Simple_avatar3smallmanutsch82 am 26. Oktober 2007 16:19

Entschuldigung, ich meinte natürlich zum 31.01.06 also genauer am 25. war die Sclüsselübergabe. Also ich habe eine vorauszahlung von 111Euro Betriebskosten, davon sind 62E Wasser und 49E heizkosten uns ich soll nach der pauschale 131,52E verbraucht haben, also 82,52E nachzahlen und der Nachmieter nur ca. 60E für das Jahr. Wo ist da die Logik


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. Oktober 2007 22:33
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Ich würde nicht zahlen und abwarten. Ein Rechtsanwalt kostet Geld - auch für die Gegenseite. Wer von euch Geld haben will, muss zunächst einmal eine nachvollziehbare Abrechnung vorlegen. Und wenn die aus eurer Sicht unlogisch ist, würde ich mich lieber verklagen lassen, als zahlen. Dieselben Widersprüche, die sich für euch auftun, wird auch das Gericht sehen und den Kläger auffordern, sie aufzulösen, was kaum möglich sein dürfte.


Floppy1104
beantwortet von Floppy1104 am 10. November 2007 14:33
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Verdunstergeräte (Heizkostenverteiler) dürfen nur in bestimmten Zeiträumen abgelesen werden. Der Zeitpunkt 31. Januar fällt leider in eine so genannte Ausschlussfrist. Die Geräte dürfen zu diesem Zeitpunkt gar nicht abgelesen werden bzw. eine Ablesung zu diesem Zeitpunkt wird in einer Heizkostenabrechnung nicht berücksichtigt. Die Aufteilung des Jahresverbrauches muss dann nach der Gradtagtabelle erfolgen. Der Monat Januar hat 17 % des gesamten Jahres (was die Heizung betrifft). Es wird also für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.1. genau 17 % des Jahresverbrauches abgerechnet. Das ist natürlich für den Ausgezogenen schlecht, wenn der Nachmieter viel verbraucht hat. Aber es entspricht trotzdem der Heizkostenverordnung. Mit anderen Worten: Du musst wohl zahlen.




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