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Kann der Vermieter eine bereits vom Mieter fristgerecht gekünd. Whg 14 Tge später fristlos kündigen

gefragt von michaela179 am 19.03.2008 um 8:27 Uhr

Hallo!

Wir haben unsere Whg fristgerecht zum 31.05.08 schriftlich per Einschreiben mit Rückschein gekündigt. Nun haben wir vom Anwalt des Vermieters eine fristlose Kündigung bekommen, die er 14 Tage nach unserer Kündigung geschrieben hat.Ist diese denn überhaupt wirksam? Wir würden zwar lieber heute als morgen raus, was ist aber mit den Renovierungsarbeiten die wir bei Auszug machen müssten? Wir werden ja aufgefordert die Whg unverzüglich herauszugeben. Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen...

Vielen dank und Gruss


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. März 2008 08:34
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Für diese fristlose Kündigung muss es einen Grund geben, sonst ist sie wirkungslos.


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 19. März 2008 08:33
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Nur wenn er einen Grund zur fristlosen Kündigung hat, z.B. wenn Du wiederholt die Miete nicht bezahlst.

  1. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

a) Der Mieter muss für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstage mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses im Verzug sein. Nicht unerheblich ist der rückständige Mietzins dann, wenn er den Mietzins für einen Monat übersteigt.

oder

b) Der Mieter ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Mietzinses in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der den Mietzins für zwei Monate übersteigt. Wichtig: 1. Zur Miete zählen die Grundmiete und die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkostenzahlungen. 2. Ist die Nichtzahlung des Mietzinses auf ein Versehen zurückzuführen (z.B. weil die Bank den Dauerauftrag wegen eines technischen Fehlers mehrmals nicht ausführt), so kann der Vermieter nicht einfach fristlos kündigen. Vielmehr bedarf es in diesen Fällen zunächst einer Abmahnung, die bei der fristlosen Kündigung sonst nicht erforderlich ist.


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 19. März 2008 08:37
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Der Vermieter hätte eurer Kündigung widersprechen müssen.So gilt sie als angenommen. Aber selbst bei einer fristlosen Kündigung ist es nicht so einfach,die Mieter auf die Straße zu setzten.Wenn er euch sofort raushaben will,muss er erst eine Räumung erwirken.


bengi912
beantwortet von bengi912 am 19. März 2008 08:45
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mein tip in solchen fällen ist immer: geh zu mieterschutzbund, bezahl einen kleinen beitrag und dann wirst du professionell geholfen.


baerenstark
beantwortet von baerenstark am 19. März 2008 08:32
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Ja, wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist, kann er das natürlich jederzeit tun.





KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 19. März 2008 08:58
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Ersteinmal würde ich hinterfragen, warum ihr eine fristlose Kündigung erhalten habt. Und wenn ihr den Grund wisst, würde ich mich darüber informieren, ob der Grund und somit die Kündigung rechtskräftig ist. Wie es sich mit der Renovierung und der Auszahlung der Kaution verhält, weiß ich leider nicht.




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