Kann der Vermieter den Einzug des Freundes in die Wohnung verweigern? Aus welchem Grund?

12 Antworten

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Der Vermieter kann die Erlaubnis zum Einzug nur verweigern, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann. Soweit die Aussage des Mietrechts

http://www.hausundgrund-solingen.de/2008/08/wilde-ehe.htm

Guter Link, danke. Von alldem trifft nichts auf ihn zu, ist kein Raufbold oder etwas in der Art. Im Mietvertrag steht dazu übrigens gar nichts- weil hier paar Mal gefragt wurde. Danke für Eure Antworten!

@franca

Also, dann kopier dir das raus, geh nochmals hin und frage, auf was die sich beruhen ,zu so einer Entscheidung zu kommen.

@Siam1

>>Der BGH bestätigt in einer Entscheidung vom 5. November 2003 (VIII ZR 371/02, in WuM 2003, 688) seine bisherige Rechtsprechung, dass dazu die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss. Allerdings kann der Mieter bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme eines/einer "Dritten" verlangen. Ein solches berechtigtes Interesse liegt in der Regel vor, wenn der Mieter im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den Partner in die Wohnung aufnehmen will. Deshalb kann der Vermieter sein Einverständnis nur verweigern, wenn der Einzug des Partners für ihn unzumutbar wäre, z.B. wegen Überbelegung der Wohnung-<<

(Und das ist bei Dir nicht der Fall.Ausserdem liegt bei dir im Mietvertrag keine Personenbegrenzung vor. Wäre ja unsinnig bei Deiner Wohnungsgröße.)

Aus dem Bauch heraus, würde ich sagen nein. Weil sich ja jeder seinen Wohnraum aussuchen darf.

Dennoch darf sich der Vermieter ja seine Mieter aussuchen.
Und wenn dein Freund mit einzieht, müsste er ja grundsätzlich den Mietvertrag mit unterschreiben.

nein

@anjanni

Was denn nun nein?
Bezieht sich dein nein auf den ersten oder zweiten Teil meiner Antwort.

Nein, der Freund muss nicht mit auf den Mietvertrag. Aber er kann es.

Deine Freundin sollte mal sehen, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Dort sollte es stehen, ansonsten kann er sich nicht weigern.

Der Vermieter darf dagegen sein - rechtlich machen kann er jedoch gar nichts!

Nein das ist rechtlich nicht in Ordnung. Der Vermieter darf das nur verweigern wenn die Wohnung dann überbelegt wäre. Aber bei 80 qm ist das nicht der Fall.