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Kann der Vermieter den Einzug des Freundes in die Wohnung verweigern? Aus welchem Grund?

gefragt von franca am 25.06.2009 um 12:39 Uhr

Meine Freundin möchte in ihrer Wohnung ihren Freund mit einziehen lassen. Pro Forma teilte sie es dem Vermieter mit und dachte nie, dass das ein Problem sein könnte...ist es aber scheinbar doch: der Vermieter ist dagegen. Kann das sein? Aus welchem Grund kann der Vermieter überhaupt verweigern, dass der Freund mit einzieht? Die Wohnung ist achtzig Quadratmeter groß, also daran kann es ja wohl nicht liegen. Einen Grund gibt er nicht an- er wolle das nur nicht. Ist das ok rechtlich??


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Siam1
beantwortet von Siam1 am 25. Juni 2009 12:44
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Der Vermieter kann die Erlaubnis zum Einzug nur verweigern, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann. Soweit die Aussage des Mietrechts

http://www.hausundgrund-solingen.de/2008/08/wilde-ehe.htm

Kommentar von franca am 25. Juni 2009 12:49

Guter Link, danke. Von alldem trifft nichts auf ihn zu, ist kein Raufbold oder etwas in der Art. Im Mietvertrag steht dazu übrigens gar nichts- weil hier paar Mal gefragt wurde. Danke für Eure Antworten!

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 25. Juni 2009 12:51

Also, dann kopier dir das raus, geh nochmals hin und frage, auf was die sich beruhen ,zu so einer Entscheidung zu kommen.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 25. Juni 2009 12:57

>>Der BGH bestätigt in einer Entscheidung vom 5. November 2003 (VIII ZR 371/02, in WuM 2003, 688) seine bisherige Rechtsprechung, dass dazu die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss. Allerdings kann der Mieter bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme eines/einer "Dritten" verlangen. Ein solches berechtigtes Interesse liegt in der Regel vor, wenn der Mieter im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den Partner in die Wohnung aufnehmen will. Deshalb kann der Vermieter sein Einverständnis nur verweigern, wenn der Einzug des Partners für ihn unzumutbar wäre, z.B. wegen Überbelegung der Wohnung-<<

(Und das ist bei Dir nicht der Fall.Ausserdem liegt bei dir im Mietvertrag keine Personenbegrenzung vor. Wäre ja unsinnig bei Deiner Wohnungsgröße.)


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mandelhoernchen
beantwortet von mandelhoernchen am 25. Juni 2009 12:40
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Nein das ist rechtlich nicht in Ordnung. Der Vermieter darf das nur verweigern wenn die Wohnung dann überbelegt wäre. Aber bei 80 qm ist das nicht der Fall.


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 25. Juni 2009 12:40
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Er kann nur dagegen sein, wenn die Wohnung zu klein wäre!


Nellina
beantwortet von Nellina am 25. Juni 2009 12:40
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Deine Freundin sollte mal sehen, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Dort sollte es stehen, ansonsten kann er sich nicht weigern.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 25. Juni 2009 12:41
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Aus dem Bauch heraus, würde ich sagen nein. Weil sich ja jeder seinen Wohnraum aussuchen darf.

Dennoch darf sich der Vermieter ja seine Mieter aussuchen.
Und wenn dein Freund mit einzieht, müsste er ja grundsätzlich den Mietvertrag mit unterschreiben.


Kommentar von anjanni am 25. Juni 2009 12:42

nein

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 25. Juni 2009 12:42

Was denn nun nein?
Bezieht sich dein nein auf den ersten oder zweiten Teil meiner Antwort.

Kommentar von Schneewitt am 25. Juni 2009 12:44

Nein, der Freund muss nicht mit auf den Mietvertrag. Aber er kann es.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 25. Juni 2009 12:44

Danke


anonym
beantwortet von mig112 am 25. Juni 2009 12:42
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Der Vermieter darf dagegen sein - rechtlich machen kann er jedoch gar nichts!


anonym
beantwortet von steffi12345 am 25. Juni 2009 12:42
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nein das ist nicht rechtlich nur wenn die whg zu klein wäre


farbenfrohX
beantwortet von farbenfrohX am 25. Juni 2009 12:44
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Wenn der Vermieter die Wohnung nur an eine Einzelperson vermietet hat, vermieten wollte, kann er dagegen sein. Man müßte mal schauen, was im Mietvertrag steht. Wenn es vorher festgelegt wurde, kann man da nichts machen. Egal wie groß die Wohnung ist. Am besten beim Mieterschutzbund mal nachfragen.


Malkia
beantwortet von Malkia am 25. Juni 2009 13:00
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Der Mieter ist berechtigt, eine andere Person, die weder Familienangehöriger noch Bediensteter des Mieters ist, zum Mitgebrauch der Wohnung auf Dauer in seinem Haushalt aufzunehmen. Er hat ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme der anderen Person in seiner Wohnung, wenn er aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen eine dauernde Wohngemeinschaft begründen will. Voraussetzung ist lediglich, dass die Gründe des Mieters erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden und die Wohnung z.B. nicht überbelegt ist (BGH RE WM 85, 7).


whopper
beantwortet von whopper am 25. Juni 2009 12:40
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Der Vermieter braucht dir keine Gründe nennen, er kann entscheiden wer in seinem eigentum wohnt!

Kommentar von 863ad15b332ef932268f319774d04757smallmandelhoernchen am 25. Juni 2009 12:41

nein, das stimmt sooo nicht.

Kommentar von mig112 am 25. Juni 2009 12:41

Falsche Antwort!

Kommentar von Comstock am 25. Juni 2009 12:41

Nicht, wenn er es vermietet hat.

Kommentar von 907382e1236ae6c569a01f6297d76ddasmallSukram71 am 25. Juni 2009 12:41

Nee, nee ... Stell dir das mal vor ...

Dann könne ein Eigenümter die neue Freundin vor Einzug ja quasi ma testen ... :D

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 25. Juni 2009 12:42

Unsinn.

Kommentar von De399bde307c96b383a23a6218afc011smallTux31 am 25. Juni 2009 12:47

Tja, erst informieren, dann kommentieren...bin dir aber nicht böse,kann jedem passieren!


anonym
beantwortet von benjiman am 25. Juni 2009 12:42
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Unter Umständen kann er seine Zustimmung verweigern. Was steht dazu im Mietvertrag?

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 25. Juni 2009 13:00

Kann er nicht.

Kommentar von benjiman am 25. Juni 2009 22:46

Er kann! So nachzulesen in §553 BGB.


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