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Kann der Vermieter das machen?

gefragt von sternperle am 17.10.2008 um 17:23 Uhr

Wir wohnen in einem Mietshaus nur leider macht der Vermieter nichts an dem Haus,weder Instandsetzung noch Wartung.Wir haben schon immer mit der Badewanne Probleme,denn das Wasser lief ganz langsam ab.Nun lief es seid gestern garnicht mehr ab.Mein Mann hat da mal nachgesehen und alles sauber gemacht,jedoch läuft das Wasser immer noch nicht ab.Die Abflussrohre sind so primitiv und hoch verlegt das auch garnichts richtig ablaufen kann.Nun hat er den Hausmeister sich das anschauen lassen der mir sowas von frech kam und meinte(alleine die Tatsache das ich mir in der Wanne die Haare wasche verpflichtet mich die Kosten zu tragen)Ich war so sauer und hab den rausgeschmissen,denn das Bad ist so winzig das ich mir nur in der Wanne die Haare waschen kann und ich denke jeder normale Mensch macht das beim duschen.Kann der Vermieter mir die Kosten aufbrummen?


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wernilein
beantwortet von wernilein am 17. Oktober 2008 17:26
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nein,erst muß er mal dafür sorgen das alles funktioniert,danach könnte er sich an euch wenden wenn es durch euch verstopft ist


cherr
beantwortet von cherr am 17. Oktober 2008 17:27
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wenn du deine beschwerde schriftlich an den vermieter sendest, kannst du nach einer zeit mietminderung machen. dann wird er sicher reagieren.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 18. Oktober 2008 13:16

das dauert doch viel zu lang, vorrang hat die schnellstmögliche abstellung des mangels. sie meine unten stehende antwort.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 17. Oktober 2008 17:26
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nur wenn er dir nachweisen kann, das du absichtlich den abfluss verstopft hast. das aber kommt in deinen fall nicht in frage. somit ist das wunschdenken vom hausm.


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 17. Oktober 2008 17:26
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Nein, das Haarewaschen in der Wanne ist ein ganz normaler Gebrauch, ansonsten könnte er dir auch gleich das Baden beanstanden.


anonym
beantwortet von Paukenschlag am 17. Oktober 2008 17:26
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neekann er nicht...aber ihr könnt die miete kürzen...um wieviel % musste mal bei www.mieterbund.de schauen


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Oktober 2008 17:27
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solange in den Abflußrohren sich keine artfremden Sachen befinden, wie ganze Pamperspakete oder abgekannerte halbe Höhner, dann braucht ihr euch mal keine Gedanken zu machen..

setz dem Vermieter eine angemessene Frist unter Androhung einer relevanten Mietkürzung zur Beseitigung des Mangels


saschi30
beantwortet von saschi30 am 17. Oktober 2008 17:27
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wenn es sich um einen baulichen mangel handelt dann is der vermieter dafür verantwortlich und kann dir garnichts aufbrummen. ansonsten kannst du dich auch an den mieterbund wenden.


anonym
beantwortet von Matrikel am 17. Oktober 2008 17:28
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Lies den Mietvertrag den du unterschrieben hast durch


Putze
beantwortet von Putze am 17. Oktober 2008 17:34
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Haarewaschen verstopft immer den Ausguß.

Da hilft nur noch zusätzlich ein Sieb draufzulegen.

Du wirst sehen, wie schnell so was voll wird.

Kommentar von Obelhicks am 17. Oktober 2008 22:40

der rat ist wirklich gut, das funktioniert.


anonym
beantwortet von sternperle am 17. Oktober 2008 18:09
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Das ist mir schon klar,mache es ja auch regelmäßig saueber,aber unser Vermieter ein Italiener ist ein Halsabschneider der nur Miete kassieren will aber nichts machen.Der hatte hier schon soviele Mieter die die Miete nicht bezahlt haben,die Wohnungen in einem saumäßigen Zustand zurückgelassen haben ,nun hat er mal welche die immer mehr als pünktlich die Miete zahlen und dann sowas.Einer Familie hat er sogar die Wohnung gekündiegt weil die sich gegen seinen jährlichen Beschiss in der Betriebskostenabrechnung gewehrt haben.Und er kommt damit durch.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 17. Oktober 2008 22:55
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eigendlich hast du einen sack voll probleme.

zur rohrverstopfung: der vermieter muß die mietsache in einem zum gebrauch geeigneten zustand übergeben und erhalten. sprich: es ist seine sache. allerdings, sollte eine rohrreinigungsfirma unsachgemäße nutzung feststellen kann er die kosten als schadensersatz geltend machen. das wäre z.b. tampons oder präservative, die sich im rohr verfangen haben. die kosten dürfen sich in der regel die mieter über der verstopfung teilen.

von der badewanne gehen solche verstopfungen selten aus, da bereits der sifon mit einem groben sieb verschlossen ist. allerdings sind die abflußrohre meist mit einem niedlichen durchmesser versehen (30er, 40er) so daß sich gern im laufe der jahre engstellen und hindernisse auch durch haare bilden. man kann dies weitgehend verhindern wenn man beim ablauf ein feineres sieb auf den sifon legt. kostet nur ein paar cent im fachhandel.

ich mag italiener sofern sie keine mafiosi sind. sprechen wir einfach von deinem vermieter. der hat offenbar viel pech mit mietern und große finazielle ausfälle gehabt. der wird einen dicken hals und vielleicht kein flüssiges geld mehr für instandhaltungen haben. die betriebskostenabrechnung ist ein anderes thema. da kann er euch nur dann übervorteilen, wenn er zu viel vorauszahlungen erhalten hat. die abrechnung kann man prüfen und beanstanden, belege fordern. eine mitgliedschaft im mieterverein wäre sicher hilfreich.


albatros
beantwortet von albatros am 18. Oktober 2008 13:14
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hallo sternperle, meines erachtens ist doch die lösung rel. einfach: schriftliche anzeige des mangels an den vermieter (nachweislich, d. h., mit einschreiben oder mit zeugen in den briefkasten)(dazu seid ihr sogar verpflichtet, um weiteren schaden abzuwenden), dabei gleich eine frist zur abstellung des mangels stellen (max. eine woche) und ankündigen, wenn nicht bis zum termin der mangel abgestellt ist, ihr dann selbst einen handwerker beauftragen werdet und die kosten mit der / den nächsten mietzahlungen verrechnen werdet. diese verfahrensweise ist gesetzlich gedeckt. im übrigen glaube ich, dass eine fehlerhafte installation (zu geringes oder gar kein gefälle der abflussleitung) vorhanden ist, was letztendlich die ursache der verstopfung sein dürfte.


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