wolle59 am 10.09.2008 um 1:54 Uhr

solange er innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% erhöht (insgesamt), darf er das.

Ohne Vereinbarung (Mietvertrag) wohl nicht so einfach http://kuerzer.de/lJYQQp6L5
bitmap am 10. September 2008 02:03 Oder wurde modernisiert? http://kuerzer.de/l2vgfh1cg

Kommt darauf an was im Mietvertrag steht. Bei meinem z.b. steht, dass der Vermieter dann die Miete erhöhten darf/muss/kann, wenn z.b. eine Änderung im Mietgesetz vorgenommen wurde!..... Einfach mal den Vetrag durchlesen!
Dachte ich mir schon, das es irgendwas mit Prozenten zu tuen hat. Mercy
mercy = Gnade, Erbarmen auf englisch
mercie = danke auf französisch
sorry, aber ich hab echt lachen müssen
DH, hab ich garnicht gewusst! Danke für die Info!
''solange er innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% erhöht (insgesamt), darf er das.''
Nö. So einfach gehts nun auch wieder nicht.
''1Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. 2Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden.''
Gesetzliche Grundlagen (= Quelle) siehe meine Antwort + Kommentar von 02:00 Uhr
@wolle59 Bitte, gern geschehen. :-)