Wollte eine Flasche Weisswein kaufen, habe aber einen Rotwein genommen. Die Flaschen waren identisch in Form und Etikette bis auf ein Wort "blanc" oder "noir". Der Inhalt sah im schummrigen Licht gleich aus. Habe die Flasche bezahlt und nach fünf minuten meinen Fehler bemerkt. Aber Lebensmittel waren vom Umtausch ausgeschlossen. Dürfen die das, obwohl die Flasche nicht geöffnet war?
kein händler muss ware umtauschen, einer der vielen rechtsirrtümer.

Ein Recht auf Umtausch gibts überhaupt nur, wenn es der Händler einräumt. Gesetzlich hast du also gar keinen Anspruch auf Umtausch.

Sind Lebensmittel nicht sowieso vom Umtausch ausgeschlossen??
Der Händler darf das bestimmen nach dem Grundsatz der Vertragautonomie. Du könntest allenfalls wegen eines Erklärungsirrtums nach § 119 I BGB den Kaufvertrag anfechten. Allerdings wird sich dafür der Aufwand nicht lohnen. Oft bringt es aber etwas, einen freundlichen aber bestimmten Beschwerdebrief zu schreiben. Vielleicht zeigt sich der Verkäufer kulant.
so teuer kann der wein nicht sein, wenn der supermarkt ein schummriges licht hatte.

Ja. Du könntest ja etwas in die Flasche hinein gespritzt haben.

Wein wird wie andere Lebensmittel niemals umgetauscht, da er auch nicht wieder verkaufen dürfte.