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Kann der Verkaufer bestimmte Waren vom Umtausch ausschließen?

gefragt von rudisurf am 30.05.2008 um 17:00 Uhr

Wollte eine Flasche Weisswein kaufen, habe aber einen Rotwein genommen. Die Flaschen waren identisch in Form und Etikette bis auf ein Wort "blanc" oder "noir". Der Inhalt sah im schummrigen Licht gleich aus. Habe die Flasche bezahlt und nach fünf minuten meinen Fehler bemerkt. Aber Lebensmittel waren vom Umtausch ausgeschlossen. Dürfen die das, obwohl die Flasche nicht geöffnet war?


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Reply


anonym
beantwortet von KinderKinder am 30. Mai 2008 17:01
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kein händler muss ware umtauschen, einer der vielen rechtsirrtümer.


bitmap
beantwortet von bitmap am 30. Mai 2008 17:02
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Ein Recht auf Umtausch gibts überhaupt nur, wenn es der Händler einräumt. Gesetzlich hast du also gar keinen Anspruch auf Umtausch.


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. Mai 2008 17:09
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Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 30. Mai 2008 17:04
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Sind Lebensmittel nicht sowieso vom Umtausch ausgeschlossen??


anonym
beantwortet von sweetymo am 30. Mai 2008 17:04
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Der Händler darf das bestimmen nach dem Grundsatz der Vertragautonomie. Du könntest allenfalls wegen eines Erklärungsirrtums nach § 119 I BGB den Kaufvertrag anfechten. Allerdings wird sich dafür der Aufwand nicht lohnen. Oft bringt es aber etwas, einen freundlichen aber bestimmten Beschwerdebrief zu schreiben. Vielleicht zeigt sich der Verkäufer kulant.




Kommentar von KinderKinder am 30. Mai 2008 17:06

so teuer kann der wein nicht sein, wenn der supermarkt ein schummriges licht hatte.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 30. Mai 2008 17:01
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Ja. Du könntest ja etwas in die Flasche hinein gespritzt haben.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 30. Mai 2008 20:27
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Wein wird wie andere Lebensmittel niemals umgetauscht, da er auch nicht wieder verkaufen dürfte.




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