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Kann der Urlaub in Folge einer Krankheit verfallen?

gefragt von Roessler am 02.04.2009 um 10:45 Uhr

Kann es passieren, dass der Urlaub verfällt, wenn man ihn bis zu einem Stichtag genommen haben muss, in der Zeit aber im Krankenhaus war?

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Recht x 35.229 Urlaub x 9.145 Krankheit x 3.440 Arbeitsrecht x 2.171 Krankenhaus x 699 Urlaubsanspruch x 189

physicus
beantwortet von physicus am 2. April 2009 10:55
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Nein, wenn der Urlaub vor Ablauf des sog. Stichtages wegen Krankheit nicht genommen werden kann, gilt der Urlaubsanspruch auch darüber hinaus.


gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 2. April 2009 10:50
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Ja, das kann sein. Tarifverträge anschauen. Der Urlaub muss ja nicht am letzten Tag genommen werden, sondern über das Jahr hinweg. Stichtage sind 31.12. oder 31.3. Nur, wenn in der Zeit davor der Urlaub nicht genommen werden konnte, weil der Arbeitgeber es nicht zuließ, hast du wirklich gute Chancen. Aber der AG kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass der AN den Urlaub auf den letzten Drücker nehmen will.


anonym
beantwortet von swen8805 am 2. April 2009 10:48
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NEIN!!!Wenn DU Nichr gerade Langzeitkrank bist. Wirst du im Urlaub krank ...Hast du Anrecht den Urlaub nachzuholen


damas
beantwortet von damas am 2. April 2009 10:48
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Wenn du während deines Urlaubes krank warst, und dann nicht die Möglichkeit hattest zeitnah deinen Urlaub zu nehmen, kannst du einen Antrag stellen und den nach demg Stichtag noch nehmen. So läufts jedenfalls bei uns.


curafe
beantwortet von curafe am 2. April 2009 10:47
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nein, der verfällt nicht


odemtann
beantwortet von odemtann am 2. April 2009 10:46
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Nein , der Urlaub verfällt nicht , zumindest nicht im laufenden Jahr .Wieso Stichtag , habe ich ja noch nie gehört


anonym
beantwortet von anjanni am 2. April 2009 10:46
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Nein, dann konntest Du ihn aus persönlichen Gründen nicht nehmen und kannst ihn übertragen lassen. (Hängt aber auch vom Vertrag/Tarifvertrag ab.)

Meistens muß man das vor dem Stichtag beantragen!


martinrosenheim
beantwortet von martinrosenheim am 4. April 2009 09:48
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Hallo Roessler,

zu der Frage müsste man mehr wissen um sie korrekter zu beantworten ... also was genau mit Stichtag gemeint ist, ob es einen dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegenden Tarifvetrag oder Arbeitsvertrag gibt der Details regelt.

Grundsätzlich muss die Frage mit "ja" beantwortet werden, aber es kommt auf Details an.

Alles Gute und viele Grüße Martin


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 2. April 2009 11:19
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Nein,der verfällt nicht und kann auch nach dem 31.03. genommen werden.Sicherheitshalber würde ich aber einen schriftlichen Antrag auf Gewährung des Resturlaubs nach dem 31.03. stellen.


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 2. April 2009 11:05
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Soweit ich weiß darf der Urlaub nicht verfallen im Krankheitsfall, sofern er belegbar ist, was durch einen Krankenhausaufenthalt auf jeden Fall gegeben ist.


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