Sos-pflege Deutschland am 06.05.2008 um 18:35 Uhr
Freunde (schwer behinderte Rollstuhlfahrer mit hohem Pflege bedarf) kommen gerade von einer Urlaubsreise n. Marbella, Spanien zurück.Horror, was sie mir berichten. Raoul, der Fahrer des Rollstuhltaxis hat eine Schwerstbehinderte in ihrem E-Rolli NICHT mit den Spanngurten fixiert, er raste m. ca. 120 Kmh in strömendem Regen über die überflutete Autobahn, überholte rücksichtslos alles und jeden - das behinderte Mädel sei nur noch so hin und her geflogen und ist jetzt am ganzen Körper voller Hämatome - scheinbar war das die Revanche dafür, dass sie sich am Vortag nicht abzocken ließen(420 € für 1 Halbtagsfahrt n. Gibraltar)Kann der Kerl von Deutschland aus o. nur in Spanien angezeigt werden

Seltsame Geschichte. Ich würde mich an den Arbeitgeber in Spanien wenden. Für eine Anzeige, noch dazu von Deutschland aus, fehlt m.E. die Grundlage, das hätte sofort geschehen müssen.
Warum wurde die Anzeige nicht sofort in Spanien bei der Polizei gemacht?

eine anzeige gegen einen spanier von deutschland aus wird schwierig, wende dich doch an einen anwalt und lasst euch zumindest beraten über evtl. erfolgsaussichten überhaupt.

Eine Anzeige ist sicher noch möglich. Ich sehe aber nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Wie will den jemand beweisen dass die Hämatome aus dieser Fahrt stammten? Ein sofortiges Anhalten verlangen und die weiterfahrt verweigern, sowie den jeweiligen Arbeitgeber benachrichtigen hätte wesentlich mehr Erfolg gehabt.
Ich weis das sagt sich hinterher immer so leicht… noch dazu wenn einem so etwas im Ausland passiert und man der Sprache nicht so mächtig ist fühlt man sich schnell ausgeliefert.

Ich denke nicht, daß die deutsche Polizei eine diesbezügliche Anzeige weiterleiten würde; zuständig ist sie jedenfalls nicht.
Natürlich könntest Du auch die spanischen Stellen von Deutschland aus anschreiben, bzw. einen deutschen Anwalt beauftragen - ggfls. über einen spanischen Korrespondenzanwalt entsprechend vorzugehen. Ich glaube aber nicht, daß sich das unter Kostengesichtspunkten wirklich lohnt.
Darüberhinaus bin ich mir nicht so sicher, ob das nach spanischem Recht sanktioniert würde.
Eine anderem Frage wäre der zivilrechtliche Gesichtspunkt; also Schadenersatz wegen der Hämatome. Auch nicht unproblematisch, aber, falls über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht, ggfls. in Deutschland einklagbar. Um diesen Gedanken weiterzuverfolgen bedürfte es jedoch weiterer Informationen und einer individuellen Rechtsberatung.
Tasten wir uns mal heran:
Es handelte sich um ein Körperverletzungsdelikt.
Das ist solange anzeige-, sprich verfolgungsfähig, wie noch keine Verjährung eingreift.
Ein Anwalt kostet Geld.
Der Gang zum Staatsanwalt zum Zwecke der Erstattung einer Anzeige nicht.
Der Staatsanwalt sollte sich in den EU-rechtlichen Zusammenhängen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung auskennen und evnt. heranzuziehende bilaterale und multilaterale Verträge kennen, infolgedessen eine (leidlich) zuverlässige Auskunft geben können, wie die Verfolgung ablaufen kann.
Die Sache hat natürlich ein erhebliches Beweisproblem. In Spanien hätte aus dem Taxi heraus die Polizei verständigt und ein Krankenhaus aufgesucht werden müssen, um die Blessuren möglichst kausal auf die Fahrt zurückführen zu können.
Das Mädel könnte ja auch so einfach aus ihrem Rolli gefallen sein, usw.