ist das möglich?

Kann er sicher, muss er aber bestimmt nicht. Vielleicht kannst Du deine Frage mal deutlicher formulieren?!
Mir ist nicht ganz klar, wie Deine Frage gemeint ist. Ich wüßte auch nicht, warum eine Reiseveranstalter dies machen sollte.
Ja. Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter offen legt, welchen Kurs er für die einzelnen Teile der Reiseleistungen ursprünglich zugrunde gelegt hat. Der Reisepreis darf nur dann erhöht werden, wenn sich die Wechselkurse nach Vertragsschluss geändert haben.
Landgericht Berlin ReiseRecht aktuell 2007

Wenn das heißen soll, daß er von Euch mehr Geld will, dann nein. Das Kursrisiko muß er sich selber absichern!
also, Katalogpreise sind meist vorbehaltlich Kursänderungen. Aber wenn ihr erst mal gebucht habt, dann gilt der Preis, der auf der Buchung steht. Der kann vom Katalogpreis tatsächlich abweichen. Darüber sollte allerdings ein guter Reiseverkehrskaufmann vorher schon hinweisen.