gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kann der Rathaus die Scheidung für die neue Eheschließung verbergen?

gefragt von Evgenija am 13.03.2009 um 8:25 Uhr

Meine Scheidung läuft gerade, das problem ist, das ich Schwanger geworden bin und mein Freund weiss noch gar nicht dass ich verheiratet bin. Und ich möchte auch dass es so bleibt. Kann man im Rathaus es so ausmachen, dass sie es nicht weitersagen???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34029)
neue-eheschliessung (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


mbmama
beantwortet von mbmama am 13. März 2009 08:27
12x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Karten auf den Tisch - ohne Ehrlichkeit kommst du nicht weit.


Maja38
beantwortet von Maja38 am 13. März 2009 08:27
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bau doch bitte nicht dein neues Leben auf eine Lüge auf...Sag deinem Freund die Wahrheit, denn wenn er es herausbekommt, wie soll er dir jemals wieder vertrauen und daraus folgt die Konsequenz, dass die Beziehung kaputt geht...


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 13. März 2009 08:27
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke nicht, irgendwie wird es rauskommen. Dann knallt es richtig. Und eine neue Beziehung auf Lügen aufzubauen ist nicht gut.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 13. März 2009 08:27
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich weiss es nicht, ob sie das können.

Du solltest dir aber überlegen, ob diese Lüge die beste Voraussetzung für den Beginn einer neuen Partnerschaft ist. Kannst du wirklich damit leben? Ist es denn so schlimm, dass du schon einmal verheiratet warst?

Denke noch einmal darüber nach ...


wildcat53
beantwortet von wildcat53 am 13. März 2009 08:33
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, eine Ehescheidung kannst du nicht "verbergen" bei einer neuerlichen Eheschließung.

Das Recht, über deinen Personenstand informiert zu werden, hat dein zukünftiger Mann und dieses wird ihm spätestens bei der Aufgebotsbestellung durch den Standesbeamten dargelegt werden.

Du mußt bei der Aufgebotsbestellung deine alte Heiratsurkunde und deine Scheidungsurkunde vorlegen, ansonsten gibt es keine Eheschließung.

Dein Personenstand scheint auch bei der Geburt des Kindes auf.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 13. März 2009 08:27
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

tolle Einstellung...eine Beziehung mit einer Lüge zu beginnen


thomas37
beantwortet von thomas37 am 13. März 2009 08:30
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sag die warheit nicht schon am anfang lügen


maiki01
beantwortet von maiki01 am 13. März 2009 08:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was soll so bleiben? Das er es nicht erfährt, das Du verheiratet bist oder willst Du verheiratet bleiben? Was Du machst finde ich Deinem Mann und Deinem Freund gegenüber absolut unfair. Irgend wann kommt es eh raus. Es könnte sein, das Du dann Mann und Freund verlierst


anonym
beantwortet von WilliPahl am 13. März 2009 08:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ganz abgesehen davon, daß man ehrlich miteinander umgehen muß, solltest Du Dir über die rechtlichen Konsequenzen für Dei noch nicht geborenes Kind erklären lassen. Ich kann Dir nur empfehlen, lass Dich bei Deinem Amt für Familie und Soziales beraten!!!


anonym
beantwortet von Brummli am 13. März 2009 08:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In Burkina Faso vielleicht, hier wohl eher nicht.


anonym
beantwortet von LA275 am 13. März 2009 08:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um es ganz klar zu sagen, es interessiert im Rathaus keinen ob Du schon einmal verheiratet warst oder ob Du irgendwann noch mal Heiraten willst!


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 13. März 2009 10:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es wird rauskommen. Es wird auch so sein, dass automatisch Dein Noch-Ehemann als Vater eingetragen wird, da ihr ja noch verheiratet seid.

Mensch, kann man nicht wenigstens solange verhüten, bis sowas geklärt ist?

Am besten soll Dein Noch-Ehemann wohl auch noch Unterhalt zahlen für das Kind vom Freund...

Ehrlich sollte man sein und eine Beziehung mit einer Lüge beginnen wird wohl bald zur Trennung führen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Pflichtteil vor erneuter Eheschließung

    Welche Steuerklasse nach Eheschließung? Ummelden? Anmelden?

    Gütertrennung: VOR oder NACH der Eheschließung?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.