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Kann der Parkplatzbesitzer haftbar gemacht werden?

gefragt von knox1987 am 15.06.2008 um 8:33 Uhr

Hallo, wir sind gestern bei einem supermarkt einkaufen gewesen und dementsprechend auf den Parkplatz gefahren...um besser aussteigen zu können sind wir mit dem auto noch ein stückchen vorgefahren und zwar, augenscheinlich, ein bisschen in eine Efeuhecke rein...diese entpuppte sich dann aber als mauervorsprung...jedenfalls, haben wir jetzt ein loch in der stoßstange...bei den reparaturkosten wären wir nicht unter 2000€ dabei....kann man den supermarkt dafür haftbar machen das entweder a) keine warnschilder oder b) keine SICHTBAREN stopper vor dieser mauer angebracht haben?

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maiki01
beantwortet von maiki01 am 15. Juni 2008 08:51
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Da kannst Du nichts machen. Wo eine Hecke ist, kann immer noch was dahinter stehen. Efeu wächst nicht in der Luft hoch, sondern benötigt einen festen Gegenstand um daran hochzuwachsen. Es handelt sich einwandfrei um einen Fahrfehler. Man braucht hier keine Warnschilder oder Stopper. Das Efeu war schon Warnung genug. Du konntest sehen, dass dort der Parkplatz zu Ende ist. Einfach ins Efeu reinfahren, in der Hoffnung, dahinter gehts weiter, macht doch keinen Sinn. Normalerweise könnte der Marktbesitzer Schadenersatz verlangen, wenn er das Efeu geplanzt, und Du es beschädigt hast, oder ein Schaden an der Mauer ist.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 15. Juni 2008 08:55

DH! Das sehe ich absolut genau so.


sores
beantwortet von sores am 15. Juni 2008 08:39
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Ich denke nein: der Fahrer muss aufpassen wo er hinfährt...


anonym
beantwortet von Lucas am 15. Juni 2008 08:44
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Sorry, abe wenn man demnächst anfangen würde, sämtliche hinter Efeu versteckten Mauern und Fassaden mit Hinweisschildern auszustatten (müssen ja nicht nur die Autofahrer sein, die dagegen stoßen könnten, man denke auch an Radfahrer, Fußgänger usw.), wäre im jetzt schon vorhandenen Schilderwald kaum noch ausreichend Platz für eine allumfassende Beschilderung...


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 15. Juni 2008 08:55
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Sorry, aber das ist nur dein Fehler.


dock69
beantwortet von dock69 am 15. Juni 2008 11:02
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Eine Hecke sollte doch als sichtbarer Stopper ausreichen!? Es ja auch nicht normal, dass man in eine Hecke fährt, die ja im Normalfall einen Begrenzung darstellt. Es hätte auch ein Mensch dahinter stehen können oder ein Gegenstand, der beschädigt wird oder der sogar auf einen dahinter befindlichen Menschen fällt. Scheinbar war Euch auch egal, ob Ihr eventuell die Hecke beschädigt!? Efeu steht übrigens nie frei, sondern rankt immer an einem Zaun oder Mauer o.ä..


tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 15. Juni 2008 09:13
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Da kannst du niemanden ausser dem Fahrer für haftbar machen. Seht einfach beim nächsten Mal besser hin. Oder fahrt nicht in irgendwelches Grünzeug. Ich könnte mir nämlich denken, dass der Besitzer der Efeuhecke es auch nicht so lustig findet, wenn jeder Autofahrer denkt: "Ach, ist doch bloss Efeu, das macht nix, wenn ich das kaputtfahre..."


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