darf er solche Dinge als Pauschale in Rechnung stellen? wie kann man sich wehren?

Nur wenn ihr die Tapete überdurchschnittlich abgenutzt habt. Der Vermieter wird aber damit kaum durchkommen.

Miete ist eine Abgeltung für die Wohnraumnutzung. Die Abnutzung noch einmal separat in Rechnung zu stellen ist nicht zulässig.

Wer wohnt, der nutzt auch. Und wer nutzt, der nutzt auch ab. Wenn Du also nach sagen wir 4 Jahren aus der Wohnung ausziehst, muss die Tapete nicht mehr neu aussehen und der Vermieter darf nichts in Rechnung stellen.
Nein, eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unzulässig und unwirksam.
Niklaus am 28. April 2008 15:45 Frage lesen.

Die Frage verstehe ich nicht. Wieso sollte eine Mieter den Verschleiß einer Raufasertapete in Rechnung stellen. Wem denn, dem Vermieter?????.
Wieso der Vermieter???