darf er solche Dinge als Pauschale in Rechnung stellen? wie kann man sich wehren?

Miete ist eine Abgeltung für die Wohnraumnutzung. Die Abnutzung noch einmal separat in Rechnung zu stellen ist nicht zulässig.

Nur wenn ihr die Tapete überdurchschnittlich abgenutzt habt. Der Vermieter wird aber damit kaum durchkommen.
Edgar Niklaus am 28. April 2008 15:44 Wieso der Vermieter???

Wer wohnt, der nutzt auch. Und wer nutzt, der nutzt auch ab. Wenn Du also nach sagen wir 4 Jahren aus der Wohnung ausziehst, muss die Tapete nicht mehr neu aussehen und der Vermieter darf nichts in Rechnung stellen.
Edgar Niklaus am 28. April 2008 15:44 @Hallo Heeeschen: Lies dir die Frage noch mal durch.
Heeeschen am 30. April 2008 09:22 Der Mieter??! Danke Edgar :-) Nee, da hab ich wirklich nicht richtig gelesen... wieso sollte der Mieter was in Rechnung stellen dürfen?
Nein, eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unzulässig und unwirksam.
Edgar Niklaus am 28. April 2008 15:45 Frage lesen.

Die Frage verstehe ich nicht. Wieso sollte eine Mieter den Verschleiß einer Raufasertapete in Rechnung stellen. Wem denn, dem Vermieter?????.
HerrLich am 28. April 2008 15:58 Alle anderen haben sie verstanden ;-) Ein kleiner Tippfehler ;-)
Edgar Niklaus am 28. April 2008 17:40 Alle Antworten sind falsch :-o))
Stimmt, dafür zahlt man ja Miete - DH!
Benutzung führt zwangsläufig zu Abnutzung.
Wer der Vermieter ??