PlayboyDeluxe am 08.10.2008 um 13:04 Uhr
Gestern hab ich mich mit meiner Freund getroffen. Ich hatte aber den Bus verpasst und ihr bescheid gesagt, dass ich etwas verspätet komme. Als ich zu unserem Treffpunkt kam, stand neben ihr ein Typ, der hat sie die ganze Zeit angelabert. Sie wollte das nicht, das hat man eindeutig gesehen. Er kam ihr etwas zu nahe und fasste sie am Arm an. Er wollte offensichtlich noch woanders hinpacken. Da bin ich dahingerannt und hab den erstmal weggeschubst. Da hat der mich angemault. Hab dann gesagt, dass ich ihr Freund bin und da meinte er zu mir: "Deine Freundin ist eine alte Schlampe!" (Meine Freundin ist keine Schlampe!). Da hab ich dem einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der meinte nur: "Ich zeig dich an wegen Körperverletzung!" und ist dann abgehauen. Kann er das wirklich machen?

Jaha, kann er. Gewalt ist keine Lösung und du hast nicht mal in Notwehr gehandelt. Man kann nicht jedem, der irgendwen oder dich beleidigt, eine reinhauen
Lol - du haust irgendeinem die Faust ins Gesicht und fragst ob du dich strafbar gemacht hast?
Statt wegschubsen und dann reinschlagen hätte es doch auch ein "verpiss dich" getan ;-)
PlayboyDeluxe am 8. Oktober 2008 13:57 Irgendeinem? Hör mal richtig zu!!!

Ich würde sagen, das war "Nothilfe". Wenn Deine Freundin bestätigt, dass er sie angefasst hat, dürfte Dir nicht viel passieren. Aber JA, anzeigen kann er Dich natürlich.
doch! Das wegschupsen hätte als Notwehr vollkommen gereicht. Notwehr bedeutet immer den kleinst möglichen Schaden anzurichten um das Ziel zu erreichen. Also war dies keine Notwehr.
Ossalo am 8. Oktober 2008 14:04 Also wenn jemand meine Freundin angrapscht und als "Schlampe" bezeichnet, dann setze ich mich nicht erst mal hin, schreibe mir eine Pro und Kontra-Liste und rufe vielleicht noch kurz meinen Anwalt an! Dann kann es im Affekt schon dazu führen, dass ich ihm eine reinhaue. Und wenn die Geschichte so erzählt wird, dass er seine Freundin vor der Zudringlichkeit eines Fremden geholfen hat, dann kommt er aus so einer Anzeige meines Erachtens über die Nothilfe (nicht NotWEHR) auch wieder raus.

Ja kann er. Aber Du kannst ihn genauso gut Anzeigen. Aber die Faust häts de dir sparen können!

Wieso immer mit Gewalt Probleme lösen? Gewalteinsatz ist doch nur irrational. Wenn du verbal valide gehandelt hättest wär's auch nicht besser, da es im Streit bestimmt resultiert wäre, jedoch könntest du solche Menschen einfach ignorieren. Deine Freundin bei der Hand nehmen und einfach mit ihr weggehen! Ich muss aber sagen, dass ich mir nicht 100% sicher bin, ob ich in so einer Situation auch die ruhe hätte bewahren können... und ja, er kann dich anzeigen. Bringen wird's ihm höchstwahrscheinlich aber nichts! Keine Sorge..
PlayboyDeluxe am 8. Oktober 2008 13:10 Ich bin eigentlich nicht jemand, der sofort zuschlägt. Aber wenn was gegen meine Freundin geht werd ich wütend.

Ja kann er. Der Richter oder wahrscheinlich schon die Polizeistelle werden aber für dich entscheiden und vieleicht auch den Anzeigenden raten die Anzeige fallen zu lassen. Sonst gehts vor Gericht und das sind menschen wie du und ich, sie werden in diesem Fall für dich entscheiden.. Wenn du die Wahrheit sagst. Sind ganz normale Menschen deren Job es ist Recht und Unrecht zu unterscheiden.
Natürlich kann er Dich anzeigen. Im Ergebnis ist die Frage einer Strafbarkeit Deines Verhaltens aber eine Frage der Darstellung des Sachverhaltes. Du hast doch sicherlich in Notwehr gehandelt! Keine Aussage gegenüber der Polizei! Mach das bloß nicht ohne Anwalt! Der kann nämlich die Akte einssehen und dann weißt ganz genau, welchen Sachverhalt dieser WG (Wixgriffel) geschildert hat und dann kannst Du darauf reagieren.

Eigentlich nicht. Da er ja Deine Daten nicht weiß. Und wenn wirklich, wäre Deine Freundin ja Zeuge, dass er sie zuerst belästigt hat. Schlagen ist zwar kein Argument, aber ich hätte an Deiner Stelle geringe Bedenken.

Du und dEine Freundin wart zu zweit, er alleine! also kannst Du immer noch sagen dass es nicht stimmt, wenn es sonst keine weiteren Zeugen gibt.

hm schwierig wenn das einer mit meiner freundin machen würde hätte ich ihn auch ein auf die mütze gegeben das problem ist du hast in körberlich angeriffen sollte etwas kommen (einladung von der polizei dann sag das du deine freundin beschützen wolltest
Kann er schon, nur es wird nix bringen für ihn. Denn wenn deine Freundin aussagt das er sie belästigt hat, dann wird die Anzeige fallen gelassen. Also keine angst. Ausserdem kann deine Freundin auch eine Anzeige machen wegen Belästigung

Er kanns versuchen, ich glaube aber nicht, daß Dir deswegen irgendwas passiert!!! Ich glaube auch nicht, daß er irgendws unternehmen wird!

Hätt' ich auch so gemacht.:-)
Klar kann er Dich anzeigen, aber dabei wird nichts rauskommen.Im Gegenzug würde ich aber ihn anzeigen wegen Nötigung und Beleidigung.

also wenn ihr den typen nicht kennt und er nach dem schlag davongelaufen ist, wen soll er dann anzeigen? er hat doch keine namen und nichts. ist dann eine anzeige gegen unbekannt aber es wird wohl schwer sein dich/euch zu finden :)

Könnte er schon, wird er aber nicht tun. Nachdem Du ihm deine Meinung ins Gesicht gedrückt hast, ist er weg gegangen - meistens passiert da nichts mehr. Ich hätte ähnlich gehandelt, nur rede ich nicht so viel. :-)
Der hat nicht irgendwen beleidigt sondern meine Freundin! Und der hat sie belästigt!
Auch wenns deine Freundin ist, auch wenn er sie belästigt hat, darst du ihm keine reinhauen. Ich sag ja nicht, daß das in Ordnung ist. Du wolltest wissen ob er dich anzeigen kann, und das kann er
Und ihr wärt ihn anders nicht losgeworden als mit einem geziehlten Faustschlag ins Gesicht? Ob dir das ein Richter abnimmt...
Gewalt ist keine Lösung! Aber ich würde auch JEDEM der meine Freundin angrabscht ein reinhauen. Ausserdem hat er ihn ja zuerst weggestossen wenn er das nicht kappiert ist der typ selbst schuld.