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Kann der Handwerker jetzt noch Geld fordern? Leistung Frühj.07, bisher keine Rg. gestellt

gefragt von Couchpotatoe am 05.11.2008 um 20:24 Uhr

Teilleistungen (Klinkerwand) im Dezember 2006 (VOR Mwst-Erhöhung) angeboten, ausgeführt + berechnet. Fugen-Arbeiten erst im Frühjahr 2007 ausgeführt - jetzt, nach 1,5 Jahren will er dafür noch eine Rechnung stellen. Wir hatten zwar bemerkt, dass eine Angebotsposition in der Rechnung fehlte (Dehnungsfuge), dachten aber, alles andere sei berechnet. Jetzt meint er, das komplette Verfugen für ca. 50 qm müsse er noch nachberechnen. Wer weiß Rat?

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anonym
beantwortet von hochglanz am 5. November 2008 20:27
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Du kannst ja die Fugen wieder auskratzen, die Klinkerwand abbauen und dem Handwerker die Matrialien wiedergeben

Ich will damit sagen, dass ich deine Frage unverschämt dreist finde, denn du hast ja eine Dienstleistung erhalten!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. November 2008 20:29
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Forderungen verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie entstanden sid.

Kommentar von eichhoernchen74 am 5. November 2008 20:33

prima,denn bezahl ich gar nix mehr und warte 3 jahre ab und hab ruhe. (spass!)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. November 2008 20:25
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wenn er die Leistung erbracht hat, dann müsst ihr diese auch zahlen


anonym
beantwortet von eichhoernchen74 am 5. November 2008 20:29
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kann er nich,da kann ja jeder kommen! selber schuld wenn er die hälfte auf der rechnung vergisst. der denkt, kann man ja versuchen.. würde nichtstuend abwarten ob er wirklich bis vor gericht ziehen will und mich zwischendurch von einem anwalt für vertragsrecht beraten lassen.


Tremor
beantwortet von Tremor am 5. November 2008 20:28
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was würdest du sagen, wenn deine arbeit nicht bezahlt würde??


anonym
beantwortet von Sarra72 am 5. November 2008 20:27
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Ja.. Handwerkerrechnungen verjähren nach Ablauf von 2 Jahren.Da die Zeit noch nicht um ist...muß wohl gezahlt werden.


anonym
beantwortet von dawoiferl am 5. November 2008 20:26
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Die Verjährungsfrist beträgt meines wissens drei Jahre! Ist zwar ärgerlich, aber Du wirst zahlen müssen!


indian59
beantwortet von indian59 am 5. November 2008 20:25
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bis 2 Jahre nach Fertigstellung nach BGB


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