Teilleistungen (Klinkerwand) im Dezember 2006 (VOR Mwst-Erhöhung) angeboten, ausgeführt + berechnet. Fugen-Arbeiten erst im Frühjahr 2007 ausgeführt - jetzt, nach 1,5 Jahren will er dafür noch eine Rechnung stellen. Wir hatten zwar bemerkt, dass eine Angebotsposition in der Rechnung fehlte (Dehnungsfuge), dachten aber, alles andere sei berechnet. Jetzt meint er, das komplette Verfugen für ca. 50 qm müsse er noch nachberechnen. Wer weiß Rat?
Du kannst ja die Fugen wieder auskratzen, die Klinkerwand abbauen und dem Handwerker die Matrialien wiedergeben
Ich will damit sagen, dass ich deine Frage unverschämt dreist finde, denn du hast ja eine Dienstleistung erhalten!

Forderungen verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie entstanden sid.
prima,denn bezahl ich gar nix mehr und warte 3 jahre ab und hab ruhe. (spass!)

wenn er die Leistung erbracht hat, dann müsst ihr diese auch zahlen
kann er nich,da kann ja jeder kommen! selber schuld wenn er die hälfte auf der rechnung vergisst. der denkt, kann man ja versuchen.. würde nichtstuend abwarten ob er wirklich bis vor gericht ziehen will und mich zwischendurch von einem anwalt für vertragsrecht beraten lassen.

was würdest du sagen, wenn deine arbeit nicht bezahlt würde??
Ja.. Handwerkerrechnungen verjähren nach Ablauf von 2 Jahren.Da die Zeit noch nicht um ist...muß wohl gezahlt werden.
Die Verjährungsfrist beträgt meines wissens drei Jahre! Ist zwar ärgerlich, aber Du wirst zahlen müssen!