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kann der gerichtsvollziehe rbei uns Kinder die Schulden eintreiben

gefragt von betong am 24.08.2009 um 10:56 Uhr

Ist es möglich das der Gerichtsvollziehr die schulden unsers Vater eindreiben kann wenn er sie nicht bezahlen kann da er mehr schulden hat Rente verhältnis zur rente 1:5 kann dan bei uns gepfändet werden.


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Oberzicke
beantwortet von Oberzicke am 24. August 2009 10:57
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Hilfreichste Antwort

Sofern Ihr nichts unterschrieben habt, kann der Gerichtsvollzieher nichts von Euch holen. Ihr könnt nur freiwillig die Schulden Eures Vaters abbezahlen, damit er zur Ruhe kommt.


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wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 24. August 2009 10:57
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Am besten überlegst Du erst, was Du wissen willst und fragst dann so, daß ein „normaler“ Mitteleuropäer versteht, was Du wissen willst.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 24. August 2009 10:59
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Erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen sind zwar gegenüber ihren Eltern z.T. Unterhaltspflichtig, sie müssen aber nicht für die Schulden der Eltern einstehen. Diese werden jedoch im Erbfall proportional zum Vermögen des Erblasser aufgeteilt und vererbt.


Malkia
beantwortet von Malkia am 24. August 2009 10:57
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Nein, das kann er nicht, habe ich doch schon geschrieben.


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 24. August 2009 10:57
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Ich denke nicht, es sei denn Ihr habt für irgendetwas gebürgt.


netty88
beantwortet von netty88 am 24. August 2009 10:57
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Nein kann er nicht.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 24. August 2009 10:57
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Wenn alles auf seinen Namen läuft,nicht.es sei denn er hat etwas über Euren Namen gekauft!


finchen012
beantwortet von finchen012 am 24. August 2009 10:57
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nein kann er nicht!


anonym
beantwortet von yildiz1 am 24. August 2009 10:58
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nein, das geht nicht, ER allein ist für seine schulden verantwortlich und muss diese solange er lebt auch selbst begleichen. sofern er gestorben ist und du/ihr das erbe antritt, sieht die sachlage etwas anders aus. falls ihr das erbe überhaupt dann noch wollt!!!!


anonym
beantwortet von Spezle am 24. August 2009 10:58
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Nur wenn ihr Bürgen seid oder Erbe antritt.


anonym
beantwortet von JSKAugsburg am 24. August 2009 10:58
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nein, ist in deutschland schon lange nicht mehr möglich.... was du meinst wäre ja "sippenhaftung" ..

anders sieht es aus, wenn ihr als bürgen registriert seid


anonym
beantwortet von canbycan am 24. August 2009 10:58
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Ob Schulden eingetrieben werden können, kann ich nicht genau sagen. Allerdings bist du als Kind ein Verwandter in "gerader Linie" und kannst bei Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen werden.

Vielleicht ist es bei Schulden ähnlich. - Google mal. Da müsste was zu finden sein. Ansonsten Rechtsanwalt fragen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 24. August 2009 10:58
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Wenn die Kinder für die Schulden eine Unterschrift geleistet haben, welche sie zur Mithaft verpflichtet ja, sonst nein! Nur wenn der Altvordere abnippelt, dann müssen Sie im Zweifel das Erbe ausschlagen, wenn keine positiven Überhänge zu verzeichnen sind!


JoScho
beantwortet von JoScho am 24. August 2009 10:59
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unter umständen ja, ist aber kaum möglich. Der Gerichtvollzieher hat sich an den Gläubiger zu halten und dort die Forderungen eintreiben. Wenn Ihr eine Bürgschaft, Ebre angetreten habt dann kann er nach Rücksprache/Beschluss des Gerichtes auch das pfänden.


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