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Es gibt Länder, in denen die Polizei Dir bei gravierenden Delikten Deinen Führerschein abnimmt.
Bei Rückkehr nach Deutschland solltest Du eine Verlustanzeige bei der Polizei aufgeben, die dann prüft, ob bei dem Delikt auch in Deutschland ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug "fällig" gewesen wäre.
Da die Klärung einige Wochen dauern kann, bekommst Du eine "Verlustbestätigung", mit der Du hier erst einmal weiterfahren darfst.

Seit März 2007 werden einzutreibende Geldbussen aus dem EU Ausland an die Deutschen Behörden weitergereicht zur Vollstreckung. Das gilt auf jeden Fall für Vergehen in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Bei allen anderen europäischen Ländern leisten die Deutschen Behörden "Hilfestellung" bei den sog. Rechtshilfeersuchen. Wenn Du der ausländischen Zahlungsaufforderung nicht nachkommst, ist bei der nächsten Einreise mit Zwangsmassnahmen zu rechnen. Meines Wissens nach werden keine Punkte für Verkehrsvergehen im Ausland in Flensburg angeschrieben.