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Kann der Erbe das geliehene Geld zurückfordern und mein Konto pfänden und das Grundstück Zwangsvolls

gefragt von Hoviteufel am 03.02.2009 um 13:21 Uhr

Habe mir vor 5 Jahren mit Vertrag Geld von einem Privatmann geliehen. Nun ist er verstorben und die Erben wollen das Geld von mir haben. Ich habe aber gar kein Geld nur ein Grundstück auf dem für den Darlehensgeber ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen war, welches er auch genutzt hat. Zusätzlich habe ich ihn bis zu seinem Tode gepflegt und betreut (Pflegestufe 3). Nun meine Frage: Kann der Erbe das geliehene Geld zurückfordern und mein Konto pfänden und das Grundstück Zwangsvollstrecken lassen?

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recht x 35.233 pfaendung x 308 zwangsvollstreckung x 46 private-schulden x 3

brasov67
beantwortet von brasov67 am 3. Februar 2009 13:22
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anwalt


Sternenfee1967
beantwortet von Sternenfee1967 am 3. Februar 2009 13:27
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Das kommt auf den Vertrag an, den Du mit dem Darlehensgeber hattest. Der Erbe tritt jetzt in die Rechte, aber auch in die Pflichten des Darlehensgebers ein. Er kann also jetzt nicht einfach einseitig den Vertrag kündigen, wenn was anderes vereinbart war. Das lebenslange Wohnrecht ist übrigens nicht vererblich. Das ist jetzt weggefallen, und Du kannst über Deine Immobilie verfügen.


obiwana
beantwortet von obiwana am 3. Februar 2009 13:25
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Dieses Darlehen fällt ja mit in die Erbmasse, von daher kann er. Wobei das nicht so schnell geht. Er muss seine Forderungen ja erstmal geltend machen. Kontopfändung oder Zwangsvollstreckung ist nicht so einfach und läuft sowieso nur über das Gericht.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 3. Februar 2009 13:26

richtig, DH!


Franticek
beantwortet von Franticek am 3. Februar 2009 13:24
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War das Geld wirklich geliehen oder wurde dafuer quasi das Wohnrecht und die Pflege "erkauft"? Was war beim Leihen denn vereinbart fuer die Rueckgabe? Das ist wichtig zu wissen.

Kommentar von Auskunft am 3. Februar 2009 13:29

Genau !

Was steht im Vertrag ??


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 3. Februar 2009 13:22
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Natürlich das fällt ja auch unter das Erbe.

Kommentar von Bdc9feb44f1997f5f3522b9ceeb55579smallkerstin3398 am 3. Februar 2009 13:26

Klar und dazu gibt es auch noch einen Vertrag!

@Hoviteufel, Du meinst nicht wirklich, das Du das jetzt geschenkt haben kannst


Nellina
beantwortet von Nellina am 3. Februar 2009 13:22
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Tja, problematische Angelegenheit. Es waere besser, wenn Du einen Fachmann aufsuchst.


anonym
beantwortet von SabineH1213 am 4. Februar 2009 13:44
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Was steht denn in diesem Vertrag überhaupt drin? War als Gegenleistung für das Darlehen dieses lebenslange Wohnrecht vereinbart oder war auch eine Rückzahlung des Darlehens vereinbart? Das wäre erst mal wichtig zu wissen.


istie
beantwortet von istie am 3. Februar 2009 13:29
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Ich glaube schon. Aber lass Dich lieber von einem Anwalt beraten.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 3. Februar 2009 13:25
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Da es unter das Erbe fällt, dürfte das gehen. Es sei denn, es besteht ein schriftlicher Vertrag, der Dich „besserstellt“. Irgendwann hättest Du ja auch dem Erblasser das Geld zurückgeben müssen.


Teify
beantwortet von Teify am 3. Februar 2009 13:24
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Wenn du mit dem Darlehensgeber nichts Schriftliches gemacht hast, kann das wohl auf dich zukommen.Frag am besten einen Anwalt.


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 3. Februar 2009 13:23
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Kommt auf die Summe an, die Du für´s Wohnen und die Pflegeleistung gegenrechnen kannst.


zweitausendneun
beantwortet von zweitausendneun am 3. Februar 2009 13:23
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nein sollte er nicht können


Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 3. Februar 2009 13:23
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Mit den gegeben Informationen: Klar, können Sie! Ist ja jetzt die Forderung der Erben an Dich......das lebenslange Wohnrecht hat ja ein Dritter, wenn ich das richtig verstehe.....

Kommentar von Auskunft am 3. Februar 2009 13:27

Normalerweise kann "lebenslanges Wohnrecht" nicht weitervererbt werden.


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