Habe mir vor 5 Jahren mit Vertrag Geld von einem Privatmann geliehen. Nun ist er verstorben und die Erben wollen das Geld von mir haben. Ich habe aber gar kein Geld nur ein Grundstück auf dem für den Darlehensgeber ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen war, welches er auch genutzt hat. Zusätzlich habe ich ihn bis zu seinem Tode gepflegt und betreut (Pflegestufe 3). Nun meine Frage: Kann der Erbe das geliehene Geld zurückfordern und mein Konto pfänden und das Grundstück Zwangsvollstrecken lassen?
Das kommt auf den Vertrag an, den Du mit dem Darlehensgeber hattest. Der Erbe tritt jetzt in die Rechte, aber auch in die Pflichten des Darlehensgebers ein. Er kann also jetzt nicht einfach einseitig den Vertrag kündigen, wenn was anderes vereinbart war. Das lebenslange Wohnrecht ist übrigens nicht vererblich. Das ist jetzt weggefallen, und Du kannst über Deine Immobilie verfügen.

Dieses Darlehen fällt ja mit in die Erbmasse, von daher kann er. Wobei das nicht so schnell geht. Er muss seine Forderungen ja erstmal geltend machen. Kontopfändung oder Zwangsvollstreckung ist nicht so einfach und läuft sowieso nur über das Gericht.
akademikus am 3. Februar 2009 13:26 richtig, DH!

War das Geld wirklich geliehen oder wurde dafuer quasi das Wohnrecht und die Pflege "erkauft"? Was war beim Leihen denn vereinbart fuer die Rueckgabe? Das ist wichtig zu wissen.
Genau !
Was steht im Vertrag ??

Natürlich das fällt ja auch unter das Erbe.
kerstin3398 am 3. Februar 2009 13:26 Klar und dazu gibt es auch noch einen Vertrag!
@Hoviteufel, Du meinst nicht wirklich, das Du das jetzt geschenkt haben kannst

Tja, problematische Angelegenheit. Es waere besser, wenn Du einen Fachmann aufsuchst.
Was steht denn in diesem Vertrag überhaupt drin? War als Gegenleistung für das Darlehen dieses lebenslange Wohnrecht vereinbart oder war auch eine Rückzahlung des Darlehens vereinbart? Das wäre erst mal wichtig zu wissen.

Ich glaube schon. Aber lass Dich lieber von einem Anwalt beraten.

Da es unter das Erbe fällt, dürfte das gehen. Es sei denn, es besteht ein schriftlicher Vertrag, der Dich „besserstellt“. Irgendwann hättest Du ja auch dem Erblasser das Geld zurückgeben müssen.

Wenn du mit dem Darlehensgeber nichts Schriftliches gemacht hast, kann das wohl auf dich zukommen.Frag am besten einen Anwalt.

Kommt auf die Summe an, die Du für´s Wohnen und die Pflegeleistung gegenrechnen kannst.

Mit den gegeben Informationen: Klar, können Sie! Ist ja jetzt die Forderung der Erben an Dich......das lebenslange Wohnrecht hat ja ein Dritter, wenn ich das richtig verstehe.....
Normalerweise kann "lebenslanges Wohnrecht" nicht weitervererbt werden.