Kann der ehemalige Besitzer mein Auto einfach so zurückholen? Ich habe einen Kaufvertrag, angeblich ist das Auto aber nicht bezahlt! Ich stehe im Fahrzeugbrief.

11 Antworten

Hallo MonaMad 

Wenn du schon eine hilfreiche Antwort möchtest ,dann solltest Du auch die Info weiter an uns geben ,warum Du den Kfz-Brief des Fzgs.hast obwohl das Fzg .gar nicht bezahlt ist .Wer ist denn so dämlich und gibt die wichtigsten Papiere ,wenn er noch nicht die Kohle dafür hat? .Da stimmt doch was nicht in deiner Erläuterung zu der Frage ?.

N.G.

MonaMad 
Fragesteller
 16.06.2015, 10:59

mein Verlobter kam und schenkte mir dieses Auto , mit allen Unterlagen samt Kaufvertrag!Er hat es von seinem Cousin abgekauft!Dieser behauptet jetzt kein Geld bekommen zu haben!Meinen Verlobten kann ich nicht fragen weil er in der JVA sitzt !

Ist das Auto bezahlt oder nicht???

Wenn es nicht bezahlt ist, steht vermutlich im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers bleibt. Dann darf er es zurückholen.

Wenn das Fahrzeug bezahlt ist, wirst du einen Beweis für die Bezahlung haben. Den kannst du dem Verkäufer vorlegen. Dann darf er das Fahrzeug nicht zurückholen.

Wenn du in Bar bezahlt und keine Quittung hast, sieht es sehr schlecht für dich aus, es sei denn, du hättest Zeugen, die bei der persönlichen Übergabe des Kaufpreises anwesend waren.

MonaMad 
Fragesteller
 16.06.2015, 11:00

***Im Kaufvertrag steht bezahlt ***

Du hast den Fahrzeugbrief? Schonmal 1:0 für dich. Wenn du nun noch den Kaufvertrag hast dann 2:0 für dich. Da kann er dir eigentlich nichts. Man gibt heute keinen Fahrzeugbrief mehr raus ohne das man das komplette Geld bekommen hat. Jede Bank etc pp behält bis zur vollständigen Bezahlung den Fahrzeugbrief ein. Das machen alle. Händler, Banken sogar privat Leute.

Fraganti  08.06.2015, 09:50

Natürlich kann die vertragsgemäße Bezahlung eingeklagt werden. 

Wird weiterhin nicht bezahlt, wird das Fahrzeug vom Gerichtsvollzieher gepfändet.

Wenn du dir nicht alle Schlüssel hast geben lassen, kann er das tun. Dürfen allerdings tut er es nicht. Wenn du schon im Brief stehst, musst du ja mit Brief und Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle gewesen sein. Also gibt es einen Vertrag. Dessen Einhaltung kann der V ewrkäufer auf  dem Rechtsweg überprüfen lassen, alles andere ist Selbstjustiz.

84Marc  08.06.2015, 09:40

Zulassungsstelle braucht keinen Kaufvertrag mehr. FzgBrief reicht denen mittlerweile