habe im Büro meinen jetzigen freund kennnegelernt. wir sind seit wenigen wochen zusammen und verstehen uns super. im geschäft gehen wir aber trotzdem ganz professionell miteinander um. kann der chef uns feuern, wenn er rausbekommt, dass da was läuft?
auch wenn es in vielen Firmen nicht gerne gesehen wird: ein Kündigungsgrund ist es nicht

Nein, das darf er nicht. Er kann aber einen von Euch in eine andere Abteilung versetzen und Kontakt während der Arbeitszeit durch geeignete Arbeitsbedingungen weitestgehend verhindern.
Sehr viele Personen lernen sich am Arbeitsplatz kennen.

Das ist kein Kündigungsgrund. Selbst anderslautende Klauseln in den Arbeitsverträgen mancher Unternehmen sind hierzulande ungültig!

Nein, das ist kein Kündigungsgrund.
Aber was heißt das schon, wenn es dem Chef ein Dorn im Auge ist? Passt ihm das nicht, dann wird er schon Mittel und Wege wissen, wie er das "löst".
Aber vielleicht hat er ja auch nichts dagegen. Irgendwann aber solltet ihr euch schon eine Strategie einfallen lassen, wie ihr damit umgehen wollt, denn erstens ist das Umfeld nicht blöd und zweitens wollt ihr ja sicherlich nicht auf Dauer Versteck spielen. Vielleicht gibt es ja mehrere Abteilungen bei euch und eine/r von euch beiden wechselt.
Wesentlich problematischer ist es allerdings, wenn eine/r von euch beiden Vorgesetzte/r des anderen ist. Das würde sicherlich bald Probleme geben...
Viel Glück für euer Glück ;-)
Ich war 20 Jahr lange Betriebsratsvorsitzende und ehrenamtliche Richterin. Ein Kündigungsgrund ist es nicht. Bommel 65 hat schon richtig darauf geantwortet. Vor einer Kündigung ist bestimmtes Pocedere im BetrVG festgeschrieben. Es muß immer der BR (Betriebsrat) eingeschaltet werden. Solltest Du trotzdem Befürchtungen haben, sprich den BR an, oder die Gewerkschaft oder durch deine Rechtschutzversicherung einen Anwalt für Arbeitsrecht. Viel Glück euch Beiden.
Ignatius am 16. Juli 2007 23:42 Eine sehr gute, informative Antwort. Allerdings gibt es viel zu viele Betriebe in denen kein Betriebsrat existiert und die Arbeitnehmer ggf. gutsherrlichen Maßnahmen ausgesetzt sind.

Nicht solange eure Leistung nicht abfällt oder das Betriebsklima darunter leidet...
Nein. Und solange ihr nicht dauernt turtelt und busselt oder streitet.... Bei uns in der Firma gibts etliche Paare.
Nein. Aber es kann zu Spannungen fuehren, sei es von Vorgesetzten oder Mitarbeitern. Wenn die Beziehung ernst, probleme auftauchen, sollte eins von beiden irgendwann nach einem andern Arbeitsplatz umschauen.
Selbstverstaendlich gibt es auch Unternehmen, wo man sich freut, dass zwei miteinander besonders gut koennen.
Wenn unser Chef das könnte -und dürfte-, hätte er sich selbst und seine Frau (Angestellte in seiner Abteilung) entlassen müssen!
Der Chef kann nur einschreiten, wenn die Arbeit nicht mehr gemacht wird, aber nicht gleich entlassen. Versetzen, Abmahnen etc. wie bei jedem anderen, der aus irgend einem Grund seine Arbeit nicht mehr macht.
Nicht mit dieser Begründung. Es empfiehlt sich aber, in Zukunft besonders tadellose Leistungen zu erbringen. Die Kündigungsprozedur mit Abmahnungen, Gesprächen in Anwesenheit des Betriebsrates etc., kann nur wegen nicht ausreichender Leistungen (als Folge der innerbetrieblichen Beziehung) eingeleitet werden. Dies gilt auch für Kündigungen in Folge des Leistungsabfalls bei Suchterkrankung. Nicht die Sucht ist der Kündigungsgrund (außer bei Kraftfahrern), sondern der Leistungsabfall. Aber wir wollen nicht abschweifen. Bei Liebe vorsicht mit zu viel Schmetterlingen im Bauch zwischen 8 und 17 Uhr.
Wünsche Euch eine tolle Zeit...
Gruß
Wenn er aber einen anderen Grund vorschiebt und mir aber eigentlich nur aus dem Grund kündigt, weil er gegen diese verbindung ist? Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen?
dann musst Due deine Vermutung nachweisen, und dein Gegner auch. D. h. vor Gericht wird es der Richter entscheiden.