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Kann der Chef mir kündigen, weil ich seit kurzem mit einem Kollegen zusammen bin?

gefragt von SteffiMaus am 21.06.2007 um 14:51 Uhr

habe im Büro meinen jetzigen freund kennnegelernt. wir sind seit wenigen wochen zusammen und verstehen uns super. im geschäft gehen wir aber trotzdem ganz professionell miteinander um. kann der chef uns feuern, wenn er rausbekommt, dass da was läuft?

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anonym
beantwortet von softkey am 21. Juni 2007 14:54
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auch wenn es in vielen Firmen nicht gerne gesehen wird: ein Kündigungsgrund ist es nicht

Kommentar von SteffiMaus am 21. Juni 2007 14:58

Wenn er aber einen anderen Grund vorschiebt und mir aber eigentlich nur aus dem Grund kündigt, weil er gegen diese verbindung ist? Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen?

Kommentar von softkey am 27. Juli 2007 01:47

dann musst Due deine Vermutung nachweisen, und dein Gegner auch. D. h. vor Gericht wird es der Richter entscheiden.


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 21. Juni 2007 14:54
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Nein, das darf er nicht. Er kann aber einen von Euch in eine andere Abteilung versetzen und Kontakt während der Arbeitszeit durch geeignete Arbeitsbedingungen weitestgehend verhindern.

Sehr viele Personen lernen sich am Arbeitsplatz kennen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Juni 2007 14:57
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Das ist kein Kündigungsgrund. Selbst anderslautende Klauseln in den Arbeitsverträgen mancher Unternehmen sind hierzulande ungültig!


loopwithme
beantwortet von loopwithme am 21. Juni 2007 15:00
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Nein, das ist kein Kündigungsgrund.

Aber was heißt das schon, wenn es dem Chef ein Dorn im Auge ist? Passt ihm das nicht, dann wird er schon Mittel und Wege wissen, wie er das "löst".

Aber vielleicht hat er ja auch nichts dagegen. Irgendwann aber solltet ihr euch schon eine Strategie einfallen lassen, wie ihr damit umgehen wollt, denn erstens ist das Umfeld nicht blöd und zweitens wollt ihr ja sicherlich nicht auf Dauer Versteck spielen. Vielleicht gibt es ja mehrere Abteilungen bei euch und eine/r von euch beiden wechselt.

Wesentlich problematischer ist es allerdings, wenn eine/r von euch beiden Vorgesetzte/r des anderen ist. Das würde sicherlich bald Probleme geben...

Viel Glück für euer Glück ;-)


anonym
beantwortet von Kegelute am 21. Juni 2007 16:34
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Ich war 20 Jahr lange Betriebsratsvorsitzende und ehrenamtliche Richterin. Ein Kündigungsgrund ist es nicht. Bommel 65 hat schon richtig darauf geantwortet. Vor einer Kündigung ist bestimmtes Pocedere im BetrVG festgeschrieben. Es muß immer der BR (Betriebsrat) eingeschaltet werden. Solltest Du trotzdem Befürchtungen haben, sprich den BR an, oder die Gewerkschaft oder durch deine Rechtschutzversicherung einen Anwalt für Arbeitsrecht. Viel Glück euch Beiden.

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 16. Juli 2007 23:42

Eine sehr gute, informative Antwort. Allerdings gibt es viel zu viele Betriebe in denen kein Betriebsrat existiert und die Arbeitnehmer ggf. gutsherrlichen Maßnahmen ausgesetzt sind.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 21. Juni 2007 15:25
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Nicht solange eure Leistung nicht abfällt oder das Betriebsklima darunter leidet...


Heartlight
beantwortet von Heartlight am 21. Juni 2007 15:00
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Nein. Und solange ihr nicht dauernt turtelt und busselt oder streitet.... Bei uns in der Firma gibts etliche Paare.


anonym
beantwortet von Bruno am 21. Juni 2007 14:58
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Nein. Aber es kann zu Spannungen fuehren, sei es von Vorgesetzten oder Mitarbeitern. Wenn die Beziehung ernst, probleme auftauchen, sollte eins von beiden irgendwann nach einem andern Arbeitsplatz umschauen.
Selbstverstaendlich gibt es auch Unternehmen, wo man sich freut, dass zwei miteinander besonders gut koennen.


ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 21. Juni 2007 21:19
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Wenn unser Chef das könnte -und dürfte-, hätte er sich selbst und seine Frau (Angestellte in seiner Abteilung) entlassen müssen!


Der Chef kann nur einschreiten, wenn die Arbeit nicht mehr gemacht wird, aber nicht gleich entlassen. Versetzen, Abmahnen etc. wie bei jedem anderen, der aus irgend einem Grund seine Arbeit nicht mehr macht.


pillboxs
beantwortet von pillboxs am 21. Juni 2007 16:43
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Nicht mit dieser Begründung. Es empfiehlt sich aber, in Zukunft besonders tadellose Leistungen zu erbringen. Die Kündigungsprozedur mit Abmahnungen, Gesprächen in Anwesenheit des Betriebsrates etc., kann nur wegen nicht ausreichender Leistungen (als Folge der innerbetrieblichen Beziehung) eingeleitet werden. Dies gilt auch für Kündigungen in Folge des Leistungsabfalls bei Suchterkrankung. Nicht die Sucht ist der Kündigungsgrund (außer bei Kraftfahrern), sondern der Leistungsabfall. Aber wir wollen nicht abschweifen. Bei Liebe vorsicht mit zu viel Schmetterlingen im Bauch zwischen 8 und 17 Uhr.

Wünsche Euch eine tolle Zeit...

Gruß


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