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Kann der Chef mir den Urlaub verweigern?

gefragt von RobbieTobbie am 12.08.2008 um 9:57 Uhr

Folgender Fall: Eine Freundin von mir hat fristgemäß gekündigt, da ihr der Job nicht gefällt und sie einen gefunden hat, der ihr besser gefällt. Nun wollte sie ihren Resturlaub nehmen, damit sie zwischen Ende des alten Jobs und Beginn des neuen Jobs noch genug Zeit zum Umziehen hat.

Der Chef verweigert ihr aber den Urlaub, sagt, den müsse sie sich ausbezahlen lassen, aber nehmen kann sie ihn nicht.

Geht das so einfach?


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DerTroll
beantwortet von DerTroll am 12. August 2008 10:05
2x
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Wenn es mal nicht machbar ist, daß zustehenden Urlaub nehmen kann. Ist dies möglich, den sich auszahlen zu lassen. Das ist aber eher in spezialfällen so, wenn man z.B. noch Resturlaub hat, der sich aufgrund von längeren Projekten auch bis zum 30. September nicht abbauen läßt. Aber ansonsten hat man Anspruch auf Urlaub zur Erholung. Und eben deshalb gibt es ja Kündigungsfristen, damit sich der Arbeitgeber darauf einstellen kann. Ich denke mal, wenn deine Freundin auf den Urlaub besteht, kann er sich nicht groß wehren. Wie sich das dann aber im Dienstzeugnis niederschlägt, ist eine andere Frage. Sollte der Chef ihr aber damit eins reinwürgen, sollte sie Rechtsmittel in Erwägung ziehen.

Kommentar von RobbieTobbie am 12. August 2008 10:08

Sie hat das Gefühl, er wolle ihr eins reinwürgen, da er auch zu ihr gesagt hat, er wäre sehr enttäuscht von ihr, als sie ihm die Kündigung übergeben hat.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 12. August 2008 16:17

Also es ist natürlich auch im Interesse deiner Freundin, wenn sie in Fieden geht. Falls es nicht möglich ist, kann sie ja beruhigt sein, daß sie schon die nächste Zusage hat. Aber ich an ihrer Stelle würde einfach mal mit dem Chef reden und klar machen, daß es ihr Leid tut, daß es so gekommen ist, aber sie hat nun einmal ein atraktiveres Angebot bekommen. Und sie fände es sehr schade, wenn sie nun gezwungen wird, so einen Abgang machen zu müssen. Der Urlaub steht ihr zu und sie würde ihn gern nehmen und das am Liebsten mit seinem wohlwollenden Einverständnis anstatt ihr Recht erzwingen zu müssen. Wenn das den Chef nicht beindruckt, sollte sie aber nicht mehr weiter diskutieren, sondern ggf. mit Hilfe eines Anwaltes, ihr Recht erzwingen.


anonym
beantwortet von jotde01 am 12. August 2008 10:01
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Urlaubsansprüche sind nicht mit Geld abzugelten, sondern müssen als freie Zeit gewährt werden. Aber wieso "mir den Urlaub verweigern" wenn es doch um deine Freundin geht?


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 12. August 2008 10:15
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Wenn es die betrieblichen Erfordernisse nicht zulassen, kann er die Gewährung verweigern! Auch auszahlen muss er ihn nicht unbedingt. Dafür werden Ausgleichsquittungen ausgestellt, die dem neuen Arbeitgeber nachweisen, wieviel Urlaubstage bereits gewährt wurden. Danach trägt der neue AG die Differenz bis zu dem für ihn gültigen Anspruch. Das kommt bei uns häufiger mal vor.





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