gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann der Chef einen kündigen, wenn man von der Polizei auf der Arbeit abgeholt worden ist?

gefragt von summer90 am 05.11.2009 um 14:47 Uhr

Kann der Chef meinem Freund kündigen, der von der Polizei auf der Arbeit abgeholt worden ist? Keine Festnahme, die Polizei hat zum Chef gesagt dass er auch bleiben kann wenn es nicht anders geht.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Arbeit x 14.522 Kündigung x 2.765

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Kleinsorge
beantwortet von Kleinsorge am 5. November 2009 15:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Ihr Freund gilt, bis zu einem Urteilsspruch gegen ihn, als unschuldig. Eine "Abholung" durch die Polizei alleine rechtfertigt keine Kündigung, außer in sehr sensiblen Bereichen, wenn das Ansehen der Firma dadurch beschädigt wurde. Eine Kündigung wegen einer außerdienstlichen Straftat ist nicht so einfach durchzusetzen. Hier müsste der Arbeitgeber den Bezug zum Arbeitsverhältnis herstellen können. Dann könnte er auf ein zerstörtes Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer plädieren. Sollte Ihr Freund zu einer Haftstrafe verurteilt werden, dann kann es allerdings eng werden. Hier kommt es darauf an wieviel Verständnis der Arbeitgeber zeigt. Der Vollständigkeit halber: Hat ein Arbeitnehmer eine Straftat im dienstlichen Umfeld begangen reicht ein Begründeter Verdacht für eine Kündigung aus. Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Arbeitsrecht nicht. Ein Beispiel hierfür ist der Fall der Kassiererin die Pfandmarken für 1,30 Euro entwendet haben soll. Peter Kleinsorge


Weitere gute Antworten


istie
beantwortet von istie am 5. November 2009 14:47
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt darauf an, warum er abgeholt worden ist.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 5. November 2009 14:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er nix verbrochen hat und nur eine dringliche Zeugenaussage machen muss - z. B. dann wohl kaum. Wenn er aber straffällig wurde - kann der Chef das sehr wohl. ´Kann u. U. sogar den Ruf der Firma schaden, wenn ein Straftäter dort arbeitet.


anonym
beantwortet von sachsenmaier am 5. November 2009 14:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein,denn es kann sich ja auch um ne Aussage handeln


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 5. November 2009 14:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mein lieber Schwan du, der kann ihn deswegen nicht kündigen, aber der Chef wird schon was finden um ihn aus seiner Firma zu kriegen, würde ich aber auch so machen! Wenn er was angestellt hat, gehört er in den Knast nicht zur Arbeit wo andere seriöse Leute arbeiten.

Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 5. November 2009 14:51

Es ist immer schön, wenn man etwas hineininterpretieren kann, gelle ;)

Kommentar von summer90 am 5. November 2009 14:55

er muss doch nicht gleich in den knast, nur weil er graffitis gesprüht hat ...

Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 5. November 2009 16:19

Wenn er nur das gemacht hat holt ihn nicht die Polizei ab!

Kommentar von summer90 am 9. November 2009 11:16

doch, natürlich. mehr steht in der anklageschrift nicht drin. ausschließlich graffiti.


anonym
beantwortet von summer90 am 5. November 2009 14:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hmm, mist, das dachte ich mir. Er ist angeklagt, im Zeitraum 2007 bis 2008 an verschiedenen Stellen Graffiti angebracht zu haben. Er ist nicht verurteilt worden, nur verdächtigt und deshalb hat die Polizei ihn abgeholt ...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Habe ich Anspruch auf Prämienzahlung trotz Kündigung?

    Nach 2 Monaten eine Arbeit unangesagt nachschreiben?

    Hab meine Mülltone spät rausgestellt xD

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.