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Kann der Bauherr die Abnahme wegen Mängeln verweigern?

gefragt von huegelset am 13.07.2007 um 21:18 Uhr

Wie ist das beim Bau eines Hauses zb. Welche Rechte hat der Bauherr?


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anonym
beantwortet von Eckhard Appel am 13. Juli 2007 21:24
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Bei gravierenden Fehlern ja. Ansonsten werden alle Fehler in eine Mängelliste eingetragen und müssen kostenlos nachgebessert werden.


anonym
beantwortet von monetario am 13. Juli 2007 21:20
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nur bei gravierenden Mängeln kann der Bauherr die Abnahme verweigern. Kleinere, optische Mängel sind kein Grund.


anonym
beantwortet von Bruno am 13. Juli 2007 21:26
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Ja kann man. Doch wer bewertet ob was gravierend oder nachsehbar ? Der Baujurist.


anonym
beantwortet von lillyhelen am 16. Juli 2007 09:28
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Liegen schwere (und mehrere) MÄngel vor, kann man die Abnahme verweigern. Zu empfehlen ist zur Abnahme einen Sachverständigen hinzu zuziehen, der über die schwere der Mängel Auskunft geben kann und sicher auch (da er vom Bauherrn beauftragt wird) einige Mängel anzeigt, die dem Baulaien entgehen würden. Bis zur Beseitigung der Mängel hat der Bauherr ein Einbehaltungsrecht (an Geld) und zwar entsprechend verschiedener Rechtssprechungen bis zum dreifachen der Mangelkosten.




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