Wie ist das beim Bau eines Hauses zb. Welche Rechte hat der Bauherr?
Bei gravierenden Fehlern ja. Ansonsten werden alle Fehler in eine Mängelliste eingetragen und müssen kostenlos nachgebessert werden.
nur bei gravierenden Mängeln kann der Bauherr die Abnahme verweigern. Kleinere, optische Mängel sind kein Grund.
Ja kann man. Doch wer bewertet ob was gravierend oder nachsehbar ? Der Baujurist.
Liegen schwere (und mehrere) MÄngel vor, kann man die Abnahme verweigern. Zu empfehlen ist zur Abnahme einen Sachverständigen hinzu zuziehen, der über die schwere der Mängel Auskunft geben kann und sicher auch (da er vom Bauherrn beauftragt wird) einige Mängel anzeigt, die dem Baulaien entgehen würden. Bis zur Beseitigung der Mängel hat der Bauherr ein Einbehaltungsrecht (an Geld) und zwar entsprechend verschiedener Rechtssprechungen bis zum dreifachen der Mangelkosten.