Ich habe den Vorvertrag erhalten und da steht drin, dass das Fahrzeug im privaten Bereich untergebracht wird. Ich habe aber keine Garage.

Privat kann auch einfach ein Stellplatz auf Deinem Hausgrundstück sein.
Privat heißt nicht öffentlich. Du darfst das Auto also nicht auf der öffentlichen Strasse vor dem Haus abstellen.
im privaten Bereich heißt ja nicht "Garage" sondern kann auch ein privater Parkplatz sein. Wenn der Arbeitgeber dies vorschreibt muß er auch diesen privaten Bereich zur Verfügung stellen
abgesehen davon ist es wohl unmöglich ein Fahrzeug generell auf einer nichtöffentlichen Straße abzustellen. Wird man tagsüber wohl nie schafen

Was steht denn wortwörtlich im Vertrag dazu? Ohne den genauen Vertragstext, kann man hier doch nur Vermutungen anstellen.

Ich würde "privater Bereich" jetzt nicht mit Garage gleichsetzen.

Abstellen im privaten Bereich kann er verlangen.Das hat versicherungstechnische Gründe. Privat siehe @Boriswulff