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Kann der Arbeitgeber jederzeit ohne Angabe von Gründen die Probezeit verlängern?

gefragt von Mimixs2 am 19.12.2007 um 12:41 Uhr

Wie ist das, wenn im Vertrag eine gewisse Zeit steht, darf er dann einfach so verlängern?

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Probezeit x 375

MacJohn
beantwortet von MacJohn am 19. Dezember 2007 12:46
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Kurz vor dem Ende der vereinbarten Probezeit muss der Arbeitgeber ein Personalgespräch mit dem neuen Mitarbeiter führen. Darin soll auch erläutert werden, wie die Probezeit verlaufen ist. Wenn der Arbeitgeber nicht zufrieden ist, kann er eine Verlängerung der Probezeit vorschlagen. Das kann der Arbeitnehmer akzeptieren – oder auch nicht. Dann aber wird das Arbeitsverhältnis in der Regel beendet.


anonym
beantwortet von pjakobs am 19. Dezember 2007 12:47
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die Alternative ist, den Arbeitnehmer mit Ablauf der Probezeit zu kündigen. Mit einer verlängerten Probezeit setzt der AG ein deutliches Zeichen, daß die Eignung des AN bisher nicht eindeutig zu beurteilen war, und er ihm (oder ihr) eine weiter Chance geben will.

pj

Kommentar von Mimixs2 am 19. Dezember 2007 12:55

Danke an alle!!!!


anonym
beantwortet von oldbag1 am 19. Dezember 2007 12:46
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Die Probezeit ist im Arbeitsvertrag geregelt und für beide Vertragspartner verbindlich. Änderungen, z.B. die Verlängerung der Probezeit können nur einvernehmlich geschlossen werden, nicht einseitig.


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