
Das kann er.Rede mit ihm und sag ihm,das Deine Hauptarbeit nicht unter den 4oo Eurojob leiden wird....

Wenn das ein Interessenkonflikt bedeutet dann ja.
Zum Beispiel bei einer Konkurrenzfirma.
Kann er. Du solltest mit ihm reden, dass Dein Job bei ihm nicht darunter leiden wird. Er kann es aber verweigern, wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.

Ja, kann er.
aus welchen Gründen
peterunddoris am 20. Juli 2009 14:57 weil dann die Qualität bzw. Quantität im Beruf darunter leiden kann
nur wenn er dir nachweisen kann, dass dein Arbeitsergebnis bei ihm darunter leiden wird. Sonst nicht. Ach ja, und natürlich wenn du nebenher bei der Konkurrenz arbeiten willst.
Pumukl am 20. Juli 2009 14:55 Das Problem ist nicht das Arbeitsergebnis, sondern die Gefahr, dass bei zwei 400ern die Grenze überschritten wird, und dann wird es auch für die Arbeitgeber teuer.

Nein, das kann er nicht. Er lässt dich aber unterschreiben, dass du keinen weiteren annimmst. Und damit bist du gebunden.

Kann er Als Gründe kann er nennen, das du dich dann nicht mehr völlig auf deine arbeit konsentierst. Also nicht mehr soviel geben kannst wie wenn du nur einen Arbeitsplatz hast
Ich glaub schon. Er sieht sonst die Gefahr das Deine eigentliche Arbeit darunter leidet. Ich habe es immer meinem Arbeitgeber gesagt und hatte zum Glück nie probleme damit. Ich würde es deswegen sagen, ansonsten könnte es Ärger geben, wenn er Dich bei Deinem Nebenjob evtl. sieht oder jemand anders der euch beide kennt.
kommt auf deinen AV an wenn da nichts steht, kann er es erst verbieten, wenn deine Leistungen bei ihm nachlassen...

Das kann er tun.
Wenn du ohne Rücksprache mit deinem AG einen anderen Nebenjob annimmst ist das sogar ein Grund einer fristlosen Kündigung.
Das muss in deinem Vertrag stehen: Nebenbeschäftigung ist immer genehmigungsplichtig.