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kann der Arbeitgeber einen 400 € Job bei einer anderen Firma verweigern

gefragt von hap13 am 20.07.2009 um 14:53 Uhr

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Gabelchen
beantwortet von Gabelchen am 20. Juli 2009 14:54
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Das kann er.Rede mit ihm und sag ihm,das Deine Hauptarbeit nicht unter den 4oo Eurojob leiden wird....


ChibiMassacre
beantwortet von ChibiMassacre am 20. Juli 2009 14:55
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Wenn das ein Interessenkonflikt bedeutet dann ja.

Zum Beispiel bei einer Konkurrenzfirma.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 20. Juli 2009 14:55
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Kann er. Du solltest mit ihm reden, dass Dein Job bei ihm nicht darunter leiden wird. Er kann es aber verweigern, wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 20. Juli 2009 14:53
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Ja


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 20. Juli 2009 14:53
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Ja, kann er.

Kommentar von hap13 am 20. Juli 2009 14:54

aus welchen Gründen

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 20. Juli 2009 14:57

weil dann die Qualität bzw. Quantität im Beruf darunter leiden kann


anonym
beantwortet von Atompilz am 20. Juli 2009 14:53
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Klar.


anonym
beantwortet von superstarjessi am 20. Juli 2009 14:54
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ja kann er machen


anonym
beantwortet von alphonso am 20. Juli 2009 14:54
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nur wenn er dir nachweisen kann, dass dein Arbeitsergebnis bei ihm darunter leiden wird. Sonst nicht. Ach ja, und natürlich wenn du nebenher bei der Konkurrenz arbeiten willst.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 20. Juli 2009 14:55

Das Problem ist nicht das Arbeitsergebnis, sondern die Gefahr, dass bei zwei 400ern die Grenze überschritten wird, und dann wird es auch für die Arbeitgeber teuer.

Kommentar von alphonso am 20. Juli 2009 14:58

Soweit ich weiß ist das nicht Sache des AGs dies zu überprüfen, kann er ja auch gar nicht.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 20. Juli 2009 15:01

Ja, aber die Rentenversicherung meldet sich dann.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 20. Juli 2009 14:54
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Nein, das kann er nicht. Er lässt dich aber unterschreiben, dass du keinen weiteren annimmst. Und damit bist du gebunden.


HardyBoyz
beantwortet von HardyBoyz am 20. Juli 2009 14:54
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ja sicher


bienchen91
beantwortet von bienchen91 am 20. Juli 2009 14:56
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Kann er Als Gründe kann er nennen, das du dich dann nicht mehr völlig auf deine arbeit konsentierst. Also nicht mehr soviel geben kannst wie wenn du nur einen Arbeitsplatz hast


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 20. Juli 2009 14:56
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Ich glaub schon. Er sieht sonst die Gefahr das Deine eigentliche Arbeit darunter leidet. Ich habe es immer meinem Arbeitgeber gesagt und hatte zum Glück nie probleme damit. Ich würde es deswegen sagen, ansonsten könnte es Ärger geben, wenn er Dich bei Deinem Nebenjob evtl. sieht oder jemand anders der euch beide kennt.


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 20. Juli 2009 14:56
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kommt auf deinen AV an wenn da nichts steht, kann er es erst verbieten, wenn deine Leistungen bei ihm nachlassen...


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 20. Juli 2009 16:46
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Das kann er tun.

Wenn du ohne Rücksprache mit deinem AG einen anderen Nebenjob annimmst ist das sogar ein Grund einer fristlosen Kündigung.


anonym
beantwortet von sanbrasil am 22. Juli 2009 00:51
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Das muss in deinem Vertrag stehen: Nebenbeschäftigung ist immer genehmigungsplichtig.


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